Prüf-Nr. ________  | 
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Geheim!  | 
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Tauchvorschrift für 
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Unterseeboote  | 
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(U-Boots-Tchvschr.)  | 
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![]()  | 
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Berlin 1943  | 
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Oberkommando der Kriegsmarine  | 
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| M. Dv. Nr. 381 Ausgabe August 1943 | ||
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| Berichtigungen sind gem. „Druckschriften Merkblatt“ Ziffer 5 auszuführen. | |||
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| Außer den in dieser Tauchvorschrift gegebenen Anordnungen, sind die in den Flottillenbefehlen, Ständigen Kriegserfahrungen und sonstigen Vorschriften erlassenen Befehle und Hinweise zu beachten. | ||
Inhaltsverzeichnis  | 
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- 5 -  | 
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Abschnitt I  | 
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Allgemeine Bestimmungen  | 
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A.  Befehlssprache und Kommandos  | 
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| 1. Alle Befehle, Meldungen und Rückmeldungen, die beim Fluten, während der Tauchfahrt, beim Auftauchen, beim Ausblasen usw. gegeben werden, sind zu wiederholen, um sicherzustellen, daß sie richtig verstanden sind. | ||
| Auf jeden Befehl hat die Meldung der Ausführung zu folgen. | ||
| 2. Bei Befehlen über die Betätigung von Absperrorganen sind ausschließlich die Worte „öffnen“ und „schließen“ zu gebrauchen. Bei Rückmeldungen über den Zustand sind nur die Worte „auf“ und „zu“ zu benutzen. Worte wie „geschlossen, dicht, geöffnet“ sind verboten. | ||
| Bei Nennung von Leitungen, Absperrorganen usw. sind ausschließlich die vereinheitlichten Bezeichnungen (nach Skizzenbuch) anzuwenden. | ||
| 3. Der Befehl zum Fluten ist ausschließlich mündlich zu geben. Sollen bei Tauchfahrt die Entlüftungen geöffnet werden, so lautet der Befehl: „Entlüftungen öffnen“. | ||
| 4. Grundsätzlich herrscht im Boot unter Wasser peinliche Ruhe, so daß Geräusche, die auf irgendwelche Störungen in der Druckluftanlage oder Wassereintritt von außen schließen lassen, sofort gehört werden können. | ||
| Es ist weitgehend mit Verständigung durch Zeichen zu arbeiten. | ||
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| 5. Jedes beabsichtigte Klopfen, feilen, usw. ist anzufragen. Das Hin- und Herlaufen im Boot wird nach vorheriger Anfrage an Zentrale geräuschlos ausgeführt. Es ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dazu ist es notwendig, daß die Flurplatten fest anliegen und nicht klappern. | ||
| 6. Tauchkommandos siehe besondere Zusammenstellung Abschnitt XII. | ||
| 7. Frei. | ||
| 8. Frei. | ||
| 9. Frei. | ||
| 10. Frei. | ||
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B.  Tauchtafeln, Rollentafeln  | 
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| 11. Für jeden Bootstyp sind Tauchtafeln ausgestellt, welche die Maßnahmen enthalten, die beim Klarmachen zum Tauchen zu treffen sind. Die Soldaten, die diese Maßnahmen ausführen bzw. die Verantwortung für die richtigen Ausführungen zu übernehmen haben, sind in den Rollentafeln festgelegt. | ||
| 12. Die Maßnahmen betreffen: | ||
| I. I. Oberdeck: | ||
| a) Seemännisch, | ||
| b) Technisch. | ||
| II. II. Unterdeck: | ||
| Abteilungsweise von hinten nach vorn. | ||
| 13. Die Tauchtafeln sind in jeder Abteilung angebracht, auf einer besonderen Tafel ist ferner in jeder Abteilung das Morsealphabet angegeben. | ||
| 14. Jeder Mann der Besatzung muß in der Bedienung der Sicherheits- und Rettungseinrichtungen ausgebildet sein. | ||
| 15. Frei. | ||
C.  Sicherheitsvorschriften  | 
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| 16. Ein Boot darf nur dann tauchen, wenn ein Kommandant und L.I. an Bord sind. | ||
| 17. Zum Ein- und Ausdocken muß ein L.I. an Bord sein. | ||
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| 18. Teilweises Fluten von Zellen im Hafen darf nur unter der verantwortlichen Leitung des L.I. vorgenommen werden. Dazu ist das Boot unter Deck tauchklar (ggf. bis auf Turmluk) zu machen. | ||
| Es ist darauf zu achten, daß der Druckluftvorrat zum Ausblasen der gefluteten Zellen ausreicht. Bei unklarer HD.-Luftanlage darf teilweises Fluten der Tauchzellen nur durchgeführt werden, wenn Notausblasen Tauchzellen eingebaut und angeschlagen ist. | ||
| 19. Im Hafen müssen außerhalb der Dienstzeit sämtliche Luken bis auf das Turmluk zu sein. | ||
| Das Torpedoluk darf nur in Anwesenheit eines Offiziers auf sein. | ||
| 20. Vor dem Tauchen hat sich der Kommandant über die Wassertiefen und die sonstigen navigatorischen Verhältnisse zu unterrichten. Die geringste Wassertiefe beträgt bei Friedensübungen 18 Meter. Auf flacherem Wasser darf nur mit ganz geringer Lastigkeit getaucht werden. | ||
| 21. Bei Friedensübungen darf nicht getaucht werden, wenn nicht an Bord vorhanden sind: | ||
| a) Die Hälfte des Druckluftvorrates, | ||
| b) Die Hälfte des Sauerstoffvorrates, | ||
| c) Für jeden Mann an Bord ein betriebsklarer Tauchretter. | ||
| 22. Die Flutklappen dürfen in See nur bei tauchklarem Boot geöffnet werden. Sie dürfen nicht geschlossen werden, solange die zugehörigen Tauchzellen ganz oder teilweise geflutet sind. | ||
| 23. Tauchklarmeldungen: | ||
| Einzeln marschierende Boote im Heimatgebiet geben auf ihrer zuständigen Sicherheitswelle die Tauch- bzw. Auftauchmeldung als geschlüsselten Funkspruch ab. Bei Ausbildungsflottillen werden die Tauch- und Auftauchmeldungen durch besondere Verkehrsabkürzungen nach einem Kennzifferplan erstattet. Die Sicherheitswellen sind beim zuständigen Stützpunkt bzw. dem in See befindlichen Sicherheitsfahrzeug durchgehend besetzt. | ||
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| 24. Frei. | ||
| 25. Frei. | ||
D.  Tauchtagebuch  | 
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| 26. Zur Kontrolle der Gewichts- und Trimmveränderungen wird unter Verantwortung des L.I. das Tauchtagebuch vom Zentralemaat geführt. Es ist eine geheime Urkunde, daher zu vereinnahmen und täglich vom L.I. zu unterschreiben. Es ist von Zeit zu Zeit dem Kommandanten zur Gegenzeichnung vorzulegen. | ||
| 27. Für jeden Tauchtag ist eine Trimmrechnung, nach jeder größeren Änderung (z.B. Torpedoumladen) eine weitere aufzustellen. Ausgangszustand der Trimmrechnung ist stets die letzte Einsteuerpeilung. Diese Peilung ist daher sorgfältig vorzunehmen, Unstimmigkeiten energisch auf den Grund zu gehen. | ||
| 28. Jedes Blatt des Tauchtagebuches muß vollständig ausgefüllt sein, damit es auch aus dem Zusammenhang gerissen den Gewichts- und Trimmzustand des Bootes eindeutig nachweist. | ||
| Darüber hinaus ist es ein wichtiges Hilfsmittel für die Tiefensteuerung, besonders bei längeren Unterwasserfahrten, wenn jederzeit die Gesamtfüllung der Regler und die Verteilung des Trimmwassers ersichtlich ist (durch Mitschreiben der Füllungsveränderungen). | ||
- 10 -  | 
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| 29. Frei. | ||
| 30. Frei. | ||
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Abschnitt II  | 
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Seeklarmachen  | 
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| 31. Vor jeder Fahrt ist das U-Boot sinngemäß nach dem für Überwasserschiffe erlassenen Bestimmungen seeklar zu machen. Darüber hinaus sind folgende Vorbereitungen zu treffen: | ||
| 32. Durch den W.O.: | ||
| a) Prüfen der Unterwasser-Nachrichtenmittel, | ||
| b) Nach Torpedoübernahme sofort Stützbalken wieder einsetzen, | ||
| c) Prüfen der Signalbojen, soweit eingebaut. | ||
| 33. Durch den L.I.: | ||
| a) 5 Stunden vor Seeklar E-Kompaßanlage anstellen lassen, | ||
| b) Einstellung der Tiefenmesser, der lastigkeits- und Krängungszeiger, | ||
| c) Prüfen der Tiefenruder (auch Umkupplung auf Handbetrieb) und der Tiefenruderlagenzeiger, | ||
| d) Prüfen der Bordabsperrungs- und (soweit eingebaut) der Entlüftungsmeldeanlage, | ||
| e) Aufstellung der Trimmrechnung, | ||
| f) Laden der Akkumulatoren-Batterie (falls die Übung nicht volle Batterie erfordert, sind die zur Schonung der Batterie erlassenen Vorschriften zu beachten), | ||
| g) Prüfen der Sehrohranlage, | ||
| h) Schließen bzw. Prüfen der Luken und Schotten, | ||
| i) Dichtigkeitsprobe. | ||
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| 34. Vor dem Anstellen der Dieselmotoren zum Probelauf ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, daß die Hauptkupplungen ausgerückt sind. Die Dieselmotorenkupplung ist eingerückt, damit der Anker der E-Maschine als Schwungmasse mitläuft. 15 Minuten vor Seeklar werden die Motoren abgestellt und die Hauptkupplungen eingerückt. Wenn angängig, werden nach vorheriger Anfrage an Brücke „Frage darf gelenzt werden“ die Bilgen gelenzt. Die Tauchzellen sind einzeln nachzublasen (dazu die erforderlichen Flutklappen öffnen). | ||
| 35. Unter Oberdeck und im Boot sind alle Gegenstände seefest zu verstauen. | ||
| 36. Zum Seeklar sind alle Luken bis auf Turmluk zu schließen. Die Luken sollen nicht nur von oben zugeschlagen werden. Es muß vorher ein Mann unter Deck am Luk klarstehen, der das Luk von unten zu kurbelt. Dazu gehört jedesmal die Meldung an L.I.: „Torpedoluk“, „Kombüsenluk“ usw. „ist zu“. Die Sperrklinken an den Luken dürfen nicht festgestellt sein. | ||
| 37. Die Meldungen: | ||
| „Boot ist seeklar“ | ||
| „Maschinenanlage ist seeklar“ | ||
| umfassen alle für das Inseegehen und für das spätere Tauchen zu treffenden Maßnahmen. | ||
| Dazu gehört, daß das Boot bis auf die betrieblich notwendigen Absperrungen unter Deck tauchklar ist und die Dichtigkeitsprobe durchgeführt wurde. | ||
| 38. Konnten einzelne Maßnahmen nicht durchgeführt werden, so ist das dem Kommandanten besonders zu melden. | ||
| 39. Frei. | ||
- 13 -  | 
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| 40. Frei. | ||
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Abschnitt III  | 
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Klarmachen zum Tauchen  | 
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A.  Kommandos  | 
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| 41. Der Kommandant gibt den Befehl: | ||
| K.: „Klarmachen zum Tauchen“, | ||
| ggf. mit Einschränkungen (z.B. „Bis auf Diesel“). | ||
| Wenn die Umstände es erfordern, wird zuerst befohlen: | ||
| „Oberdeck klarmachen zum Tauchen“ | ||
| und später | ||
| „Unterdeck klarmachen zum Tauchen“. | ||
| 42. Dieser Befehl geht nur an den L.I. Der L.I. wiederholt ihn und gibt ihn durch B.Ü. an alle Räume. | ||
B.  Maßnahmen  | 
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| 43. Durch den W.O. zu treffende Maßnahmen: | ||
| a) Oberdeck klarmachen zum Tauchen (Seemännisch). | ||
| b) Artillerie klarmachen zum Tauchen. | ||
| c) Nachrichtenmittel klarmachen zum Tauchen. | ||
| d) Torpedowaffe klarmachen zum Tauchen. | ||
| 44. Durch den L.I. zu treffende Maßnahmen: | ||
| a) Errechnung und Herstellung des Gewichts- und Trimmzustandes. | ||
| b) Oberdeck klarmachen zum Tauchen (Technisch). | ||
| c) Unterdeck klarmachen zum Tauchen. | ||
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| 45. Erläuterungen zu 43: | ||
| Beim Klarmachen des Oberdecks zum Tauchen sind folgende Richtlinien besonders zu beachten: | ||
| Unter Oberdeck dürfen keinerlei lose Teile herumliegen. Alle Gegenstände, wie Leinen, Fender, Torpedoübernahmegerät, Stelling, Dingi, müssen festgezurrt werden, so daß sie nicht losgeschlagen werden und damit die Anker bzw. Rettungseinrichtungen, Luft-, Dieselausblase- und Entlüftungsleitungen oder auch die Schrauben unklar machen können. Die Vorreiber aller Klappen und sonstigen Verschlüsse sind auf einwandfreies Schließen zu kontrollieren. Es ist darauf zu achten, daß die Klappen im geschlossenen Zustand richtig anliegen und nicht klappern. Die Signalboje (soweit eingebaut) muß eingeklinkt und fest sein. Entwässerung und Verschlußschrauben des Dingis müssen auf sein. | ||
| Beim Tauchklarmachen der Brücke ist zu beachten, daß alle Klappsitze gut festgemacht werden, weil sie sonst während der Unterwasserfahrt klappern. Alle Holzgrätinge sind auf Festsitzen zu kontrollieren. | ||
| Die Sprachrohrhähne werden nach dem Befehl des Kommandanten gefahren. Wenn sie bei tauchklarem Boot auf bleiben, müssen sie spätestens beim Schließen des Turmluks geschlossen werden. | ||
| 46. Beim Klarmachen des Unterdecks sind folgende Richtlinien besonders zu beachten: | ||
| Die doppelten Absperrungen müssen nicht nur geschlossen (soweit der Betrieb bei Unterwasserfahrt das zuläßt), sondern auch auf ihre Gangbarkeit geprüft werden. Die Beweglichkeit und das richtige Anzeigen der Anzeigevorrichtungen ist zu prüfen. | ||
| Der L.I. kontrolliert persönlich nach jeder Unterbrechung des Tauchklarzustandes, daß die Luken zu und die Stützbalken an den Torpedoluken richtig eingesetzt sind. Die Luken sind durch Hineinhängen von Kabellampen zu erleuchten. Nach vorheriger Anfrage | ||
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      ||
| an die Brücke sind die Bilgen gut nachzulenzen. Bei Errechnung und Herstellung der Füllungen hat der L.I. darauf zu achten, daß Regler- und Trimmwasser zweckmäßig verteilt sind. | ||
| 47. Die Raumältesten melden ihre Räume dem L.I. tauchklar. | ||
| Der L.I. kontrolliert den Tauchklarzustand der einzelnen Räume durch Prüfen der Außenbordverschlüsse (auch der des Torpedo- und Nachrichtenabschnittes). Die Meldung des Torpedomaaten über den Zustand der Torpedorohre und Torpedozellen geht an L.I. und W.O. | ||
| 48. Zur Durchführung einer möglichst genauen Gewichtsrechnung haben die Abschnittsvorstände dem Zentralemaaten einwandfreie Angaben über Veränderung von Gewichten und deren Lage im Boot zu machen. | ||
| 49. Nach jeder Werftzeit oder längeren Fahrpause hat der L.I. anhand der Tauchtafeln den Gesamtverschlußzustand persönlich zu überprüfen. | ||
| 50. Frei. | ||
C.  Meldungen  | 
      ||
| 51. Der Kommandant erhält folgende Meldungen durch den W.O. (das heißt, den jeweils zuständigen Abschnittsoffizier): | ||
| a) „Oberdeck ist tauchklar“, | ||
| b) „Torpedowaffe ist tauchklar“, | ||
| c) „Artillerie ist tauchklar“ und | ||
| d) „Nachrichtenmittel sind tauchklar“. | ||
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|         52.  
        Der Kommandant erhält folgende Meldung durch den L.I.: | 
      ||
| „Unterdeck ist tauchklar“. | ||
| 53. IBei Booten mit Tauchbunkern ist der Zustand der Tauchbunker in der Meldung des L.I. (nicht in der des W.O.) mit enthalten. | ||
| 54. Ist der Tauchklarzustand der einzelnen Abschnitte nur teilweise hergestellt, so erhalten vorstehende Meldungen die Einschränkung wie z.B. „Unterdeck tauchklar bis auf Diesel“. | ||
| 55. Haben sich bei der Prüfung des Tauchklarzustandes Mängel ergeben, die nicht beseitigt werden konnten, so ist dies dem Kommandanten zu melden. | ||
| 56. Für das Öffnen und Schließen des Turmluks ist der Kommandant persönlich verantwortlich. Nach dem Öffnen bzw. Schließen gibt der Kommandant durch das Boot: | ||
| K.: „Turmluk ist zu bzw. auf“. | ||
| Nach erfolgter Meldung darf der Tauchklarzustand an keiner Stelle unterbrochen werden. Ist eine Unterbrechung jedoch notwendig, so müssen dies der Kommandant, der L.I. und der Wachhabende Offizier gleichzeitig wissen. | ||
| 57. Besonders ist beim An- und Abstellen der Dieselmotoren oder Lüfter das dazu notwendige Öffnen und Schließen der Kopf- und Fußventile der Luftschächte vom L.I. gesondert zu befehlen und von den Posten die erfolgte Ausführung zu melden. | ||
| Das Öffnen und Schließen der Abgasventile und –Klappen und der Außenbordabsperrung von Hilfsmaschinen und Pumpen ist in den Befehlen zum An- und Abstellen der betreffenden Maschine mit enthalten. | ||
| 58. Frei. | ||
- 18 -  | 
      ||
| 59. Frei. | ||
| 60. Frei. | ||
- 19 -  | 
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Abschnitt IV  | 
      ||
Dichtigkeitsprobe  | 
      ||
| 61. Vor jedem friedensmäßigen Tauchmanöver hat eine Dichtigkeitsprobe stattzufinden. Sie kann als Über- oder Unterdruckprobe durchgeführt werden, normalerweise als Unterdruckprobe. Dazu muß das Barometer vorher auf den Außendruck eingestellt sein. | ||
| 62. Zustand des Bootes: | ||
|              
            Boot ist tauchklar, Besatzung ist auf Tauchstationen. | 
      ||
| Befehle und Meldungen: | ||
| K.: „Turmluk wird geschlossen“. | ||
| K.: „Turmluk ist zu. Unterdruckprobe“, | ||
| Der Befehl: „Turmluk ist zu“ geht durch BÜ. An alle Räume. | ||
| 63. L.I. wiederholt und befiehlt anschließend: | ||
| „Ablüfter anstellen“. | ||
| „Abluft-Kopf- und Fußventil öffnen“. | ||
| „Abluftschieber öffnen“. | ||
| Darauf erfolgen die Meldungen durch Posten: | ||
| „Ablüfter läuft“. | ||
| „Abluftkopfventil ist auf“. | ||
| „Abluftfußventil ist auf“. | ||
| „Abluftschieber Hinter- (Vor-) Schiff sind auf“. | ||
| 64. Fällt beim Absaugen der Unterdruck am Barometer nicht mehr: | ||
| L.I.: „Abluftkopf- und –Fußventil schließen“. | ||
| Posten: „Abluftkopfventil ist zu“. | ||
| „Abluftventil ist zu“. | ||
| L.I.: „Ablüfter abstellen“. | ||
| „Abluftschieber schließen“. | ||
| Posten: „Ablüfter steht“. | ||
| „Abluftschieber Hinter- (Vor-) Schiff sind zu“. | ||
- 20 -  | 
      ||
| 65. Nach dem Abstellen des Lüfters folgt die Meldung an den Kmdt.: | ||
| L.I.: „Unterdruck x mb“, | ||
| danach die Meldung über den Gewichts- und Trimmzustand des Bootes. | ||
| Der ZMt. nimmt Uhrzeit und meldet nach 2 Minuten an L.I.: „Zeit ist um“. | ||
| Steht der Unterdruck nach Abschluß der Wartezeit, während äußerste Ruhe im Boot herrscht, so erfolgt Meldung an Kmdt.: | ||
| L.I.: „Unterdruck x mb gefallen und steht jetzt“. | ||
| 66. Steht der Unterdruck nicht, so ist dies zu melden und die Ursache festzustellen. Ein Nachlassen des Unterdrucks ist meist auf Undichtigkeiten an der Druckluftanlage oder an Druckkörperanschlüssen zurückzuführen. Läßt sich nicht mit Sicherheit ermitteln, welche von beiden Ursachen vorliegt, so ist die Dichtigkeitsprobe mit Überdruck zu wiederholen. Bei der Überdruckprobe deutet Steigen des Druckes auf Undichtigkeiten an der Druckluftanlage, Fallen des Druckes auf Undichtigkeiten an den Absperrungen des Druckkörpers hin. | ||
| Es darf auf keinen Fall getaucht werden, bevor die Ursache der Undichtigkeit gefunden und beseitigt ist. | ||
| Nach der Unterdruckprobe ist bei anschließender Tauchfahrt der Unterdruck im Boot zu belassen. | ||
| 67. Eine Dichtigkeitsprobe ist nach jeder Unterbrechung des Tauchklarzustandes auszuführen, d.h. nach jedem Öffnen von Torpedo- oder Verkehrsluken. Eine erneute Dichtigkeitsprobe ist nicht erforderlich nach dem Öffnen des Turmluks und der betrieblich notwendigen Bordabsperrungen für die Dieselmotoren (Dieselluft, Abgasklappe, Kühlwasser), für die Bootslüftung (Ab- und Zuluftkopf- und –Fußventil) und für die Verdichter. | ||
| Bei Booten mit druckfester Unterteilung ist von Zeit zu Zeit eine Dichtigkeitsprobe der einzelnen Abteilungen für sich vorzunehmen. | ||
- 21 -  | 
      ||
        
          68.  Frei.  | 
      ||
        
          69.  Frei.  | 
      ||
        
          70.  Frei.  | 
      ||
- 22 -  | 
      ||
Abschnitt V  | 
      ||
Trimmversuch  | 
      ||
       
            71.  Trimmversuche sind stets dann vorzunehmen, 
          wenn der Gewichts- und Trimmzustand des Bootes durch irgendwelche Umstände 
          unübersichtlich geworden ist, z.B. nach Werftliegezeit, nach Umballasten, 
          nach Ausrüsten.  | 
      ||
       
            Bei dem ersten Trimmversuch nach der Werftliegezeit hat der Flo.Ing. 
          bzw. sein Stellvertreter an Bord zu sein.  | 
      ||
       
            Der Trimmversuch soll möglichst in ruhigem Wasser vorgenommen 
          werden.  | 
      ||
        
          72.  Um ein Durchfallen des Bootes unmittelbar 
          nach dem Fluten zu vermeiden, ist das Boot durch Lenzen der Regler und 
          Torpedozellen möglichst leicht zu machen. Die Füllungen der 
          Trimmzellen richten sich nach überschläglich vorher angestellter 
          Berechnung.  | 
      ||
        
          73.  Zustand des Bootes:  | 
      ||
        
          Boot ist tauchklar, Besatzung ist auf Tauchstation, Turmluk ist zu, 
          Dichtigkeitsprobe ist beendet.  | 
      ||
        
          74.  Befehle und Meldungen:  | 
      ||
                
          K.: „Flutklappen, wasserdichte Back (und ggf.) wasserdichtes Heck 
          öffnen“.  | 
      ||
        
          L.I. wiederholt den Befehl. Die Wiederholung gilt gleichzeitig als Ausführungs¬kommando 
          für die zur Bedienung rollenmäßig abgeteilten Soldaten.  | 
      ||
       
            Die Flutklappen und wd. Back und, falls vorhanden, das wd. Heck 
          werden von den rollenmäßig dazu abgeteilten Soldaten geöffnet.  | 
      ||
        
          75.  Der L.I. erhält folgende Einzelmeldungen:  | 
      ||
                
          Posten: „Flutklappen sind auf“.  | 
      ||
                           
          „Wasserdichte Back ist auf“.  | 
      ||
                           
          „Wasserdichtes Heck ist auf“.  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Flutklappen, wasserdichte Back, wasserdichtes Heck 
          sind auf“.  | 
      ||
- 23 -  | 
      ||
       
            76.  K.: „Klar bei Entlüftungen“.  | 
      ||
                
          L.I. wiederholt den Befehl.  | 
      ||
                        
          Posten: „Eins . . . . ist klar“.  | 
      ||
       
            Für Boote mit durch Druckluft betätigten Entlüftungen 
          wird wie folgt verfahren:  | 
      ||
       
            Bei friedensmäßigen Tauchübungen und vor allem 
          beim ersten Trimmversuch nach Werftliegezeiten bleiben, der größeren 
          Sicherheit wegen, die Entlüftungen auf Hand umgestellt und gesichert. 
          Erst bei „Klar bei Entlüftungen“ werden sie auf Befehl 
          des L.I. auf Luft umgestellt und entsichert.  | 
      ||
        
          Befehle hierfür:  | 
      ||
                
          K.: „Klar bei Entlüftungen“.  | 
      ||
         L.I. 
          wiederholt und befiehlt:  | 
      ||
                
          „Entlüftungen umstellen auf Luft und entsichern“.  | 
      ||
                
          Posten: „Entlüftungen Eins, zwei . . . . sind umgestellt 
          auf Luft und entsichert.“  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Entlüftungen sind klar“.  | 
      ||
       
            77.  K.: „Trimmversuch, Fluten nach 
          Ermessen L.I.“.  | 
      ||
       
            L.I. wiederholt den Befehl und läßt die Entlüftungen 
          öffnen. Hierbei ist es ihm freigestellt, alle Entlüftungen 
          gleichzeitig öffnen zu lassen oder die Tauchzellen nacheinander 
          zu fluten. Dabei ist jedoch darauf zu achten, daß die normale 
          Lage des Bootes gewahrt bleibt und nur geringe Lastigkeit auftritt.  | 
      ||
        
          78.  Nach dem Öffnen der Entlüftungen 
          erfolgen in der Nummernfolge der Tauchzellen die Meldungen an L.I.  | 
      ||
                
          Posten: „Entlüftungen Eins, zwei, . . . . sind auf“.  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Entlüftungen sind auf“.  | 
      ||
        
          79.  Während des Flutens sind die Bilgen 
          und die Entwässerungen der Luftschächte und Abgasleitungen 
          zu beobachten. Macht eine Entwässerung Wasser, so ist das ein Zeichen 
          dafür, daß die entsprechende Bordabsperrung undicht ist.  | 
      ||
       
            Alle Undichtigkeiten werden sofort dem L.I. und von diesem weiter 
          an den Kommandanten gemeldet.  | 
      ||
- 24 -  | 
      ||
       
            80.  Bei Undichtigkeiten, deren Ausmaß 
          nicht klar zu übersehen ist oder sofortige Gegenmaßnahmen 
          erforderlich machen, gibt der Kommandant, in dringenden Fällen 
          auch der L.I., grundsätzlich den Befehl:  | 
      ||
                
          „Anblasen, Entlüftungen schließen“.  | 
      ||
       
            Wird nur „Anblasen“ befohlen, so ist darin der Befehl 
          zum Schließen der Entlüftungen enthalten.  | 
      ||
       
            Ebenso wird verfahren, wenn das Boot während des Flutens 
          zu tief durchfällt oder starke Vor- oder Achterlastigkeit annimmt.  | 
      ||
       
            81.  Verläuft das Flutmanöver 
          normal, so folgt der Befehl:  | 
      ||
       
                    K.: „Boot 
          auf x t Restauftrieb bringen und nullastig legen“.  | 
      ||
       
            L.I. wiederholt den Befehl.  | 
      ||
       
            Durch Fluten der Regler nach den Befehlen des L.I. wird das Boot 
          zunächst ohne Berücksichtigung des Trimms auf einen Restauftrieb 
          von etwa 2 t gebracht. Jetzt ist das Boot in seiner Längsstabilität 
          weich geworden und wird mit kleinen Trimmitteln durchgependelt, um die 
          Restluft aus den Tauchzellen zu bringen.  | 
      ||
       
            Durch weiteres Zufluten in die Regler wird das Boot auf den befohlenen 
          Restauftrieb gebracht. Von 2 t Restauftrieb ab meldet der L.I. laufend 
          das Abnehmen des Restauftriebes.  | 
      ||
        
          82.  Um eine gleichzeitige Prüfung der Tiefenmesser 
          durchzuführen, wird das Boot so weit unter Wasser gebracht, bis 
          die Turmdecke eben überspült ist. Dieser Zustand wird durch 
          Öffnen des Prüfhahnes im Turmluk genau festgestellt.  | 
      ||
       
            Ist das Boot so weit unter Wasser gebracht, daß die Turmdecke 
          nach Anzeige der Tiefenmesser dicht über der Wasseroberfläche 
          ist, so meldet  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Prüfhahn dicht über Wasser“.  | 
      ||
       
            Von jetzt ab werden nur noch geringe Wassermengen zugeflutet, 
          um den Augenblick des Überspülens der Turmdecke genau zu erfassen. 
          Sobald der Prüfhahn Wasser macht,  | 
      ||
- 25 -  | 
      ||
                
          K. an L.I.: „Null, Prüfhahn unter Wasser",  | 
      ||
       
            der Prüfhahn wird geschlossen und der L.I. vergleicht die 
          Tiefenmesser.  | 
      ||
        
          83.  Während des Flutens und Lenzens der 
          Regler ist auf Schlagseite des Bootes zu achten und diese zu beseitigen.  | 
      ||
        
          84.  Ist trimmen mit Leuten notwendig, so soll 
          dies innerhalb des Vor- und Achterschiffs vorgenommen werden, z.B. „Bugraum 
          zwei Mann voraus“. Auf den Befehl:  | 
      ||
                
          L.I.: „Räume voraus bzw. achteraus“  | 
      ||
       
            läuft die Besatzung in ihren Räumen bis zum vorderen 
          bzw. achteren wasserdichten Schott. Auf den Befehl:  | 
      ||
| L.I. „Abteilungen voraus“ bzw. „achteraus“ | ||
| laufen sie jeweils bis zum druckfesten Schott an der Zentrale bzw. in die Endräume. | ||
| Sind besonders starke Trimmwirkungen erforderlich, wird es auf die ganze Bootslänge ausgedehnt: | ||
                
          L.I.: „Alle Mann voraus bzw. achteraus“.  | 
      ||
       
            Es laufen nur die jeweils abkömmlichen Soldaten. Rudergänger, 
          Zentralemannschaften und die Fahrmannschaften der Maschine bleiben auf 
          ihren Posten.  | 
      ||
        
          Auf den Befehl:  | 
      ||
                
          L.I.: „Auf Station“  | 
      ||
       
            laufen die Soldaten wieder auf ihre rollenmäßige Tauchstation.  | 
      ||
        
          85.  Das Lenzen und Fluten der Regler wird nur 
          mit „Lenzen“ und „Fluten“ unter Angabe der Menge 
          in Litern oder Tonnen befohlen. Ein Ankündigungskommando wie „Klar 
          zum lenzen“ hat zu unterbleiben.  | 
      ||
       
            Lenz-, Flut- und Trimmbefehle müssen stets mit Mengenangabe 
          erfolgen, um auf jeden Fall der Gewichts- und Trimmveränderung 
          eine Grenze zu setzen.  | 
      ||
- 26 -  | 
      ||
        
          86.  Das Boot wird nun mit mindestens 3° Vor- 
          und Achterlastigkeit zweimal durchgependelt, so daß die Restluft 
          aus den Tauchzellen mit Sicherheit entweichen kann. Dann folgt, wenn 
          Rückpendeln beendet:  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Boot ist durchgependelt“.  | 
      ||
        
          87.  K.: „Entlüftungen schließen“.  | 
      ||
       
            L.I. wiederholt den Befehl, der gleichzeitig als Ausführungskommando 
          gilt. Die Entlüftungen werden geschlossen und dem L.I. gemeldet  | 
      ||
        
          a)  bei mittleren Booten:  | 
      ||
                
          Posten: „Entlüftung Eins, Drei beide, Zwei-Vier beide sind 
          zu und gesichert“.  | 
      ||
                
          „Fünf ist zu und gesichert“.  | 
      ||
        
          Die Meldung des Postens Entlüftung Fünf erfolgt erst nach 
          Meldung Eins bis Vier;  | 
      ||
        
          b)  bei großen Booten:  | 
      ||
                
          Posten: „Entlüftung Eins, Zwei-Drei sind zu und probiert,  | 
      ||
| Entlüftung Vier-Fünf ist zu und gesichert, | ||
                
          Entlüftungen Sechs-Sieben, Acht sind zu und probiert“  | 
      ||
       
            durch die Posten der Nummernfolge der Tauchzellen. (Vier-Fünf 
          wird bei Klarmachen zum Auftauchen umgestellt auf Hand.) Probiert heißt: 
          Sicherungsstecker ganz hineingesteckt, um 90° gedreht, zurückgedreht 
          und wieder herausgedreht.  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Entlüftungen sind zu“.  | 
      ||
        
          88.  Sind Restauftrieb und Trimm wie befohlen 
          hergestellt, meldet  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Restauftrieb beträgt x t, Boot liegt nullastig“.  | 
      ||
       
            (Es ist der Restauftrieb anzugeben, den das Boot bei eben überfluteter 
          Turmdecke hat.)  | 
      ||
                
          K.: „Füllungen aufschreiben“.  | 
      ||
- 27 -  | 
      ||
         
          89.  L.I. wiederholt und befiehlt:  | 
      ||
                
          „Klarmachen zum Peilen“.  | 
      ||
       
            Es werden stets gepeilt: Regler, Trimm-, Torpedo-, Schmutzwasser-, 
           Trinkwasser-, Waschwasserzellen und Bilgen (Literangabe), ggf. auch Motoren- und Treiböl und Lotvergleich durchgeführt.  | 
      ||
       
            Die Meldungen, daß klar ist zum Peilen, gehen raumweise 
          in Richtung Zentrale. Die Weitergabe schließt eigenes Klarsein 
          ein, so daß der L.I. nur die Abteilungsmeldungen erhält:  | 
      ||
                
          Posten: „Vor (Hinter-) Schiff ist klar zum Peilen“  | 
      ||
| und | ||
                           
          „Zentrale ist klar zum Peilen“.  | 
      ||
       
            90.  Bevor der Trimmzeiger durch Null geht:  | 
      ||
                
          L.I.: „Peilung Achtung“,  | 
      ||
       
            einen Augenblick vorm Durchwandern:  | 
      ||
       
                    L.I.: „Null“.  | 
      ||
       
            Auf Null werden die Peilungen vorgenommen und die Ergebnisse 
          an die Zentrale zur Eintragung in das tauchtagebuch gemeldet.  | 
      ||
        
          91.  Diese Ablesungen sind mit der größten 
          Sorgfalt vorzunehmen, da sie die Grundlage für die Trimmrechnung 
          bilden. Sie sind deswegen bei Unstimmigkeiten zu wiederholen.  | 
      ||
       
            Gleichzeitig wird die Wichte des Seewassers gemessen und ebenfalls 
          in das Tauchtagebuch eingetragen. Bei dieser Messung ist darauf zu achten, 
          daß der Wichtemesser sauber und frei von Öl, Fett und Luftblasen 
          (Wasser langsam einlaufen lassen) ist und daß das Wasser lange 
          genug abläuft, damit wirklich Außenbordwasser in das Meßglas 
          gelangt. Die Angabe der Wichte erfolgt durch Nennung der Tausendstel, 
          also z.B. 1,2 statt 1,0012 oder 13,5 statt 1,0135.  | 
      ||
       
            92.  Nach dem Aufschreiben der Füllungen 
          ist der Trimmversuch beendet. Nach Möglichkeit ist eine Tauchfahrt 
          anzuschließen, oder es wird aufgetaucht.  | 
      ||
- 28 -  | 
      ||
       
            93.  Bei Booten mit druckluftbetätigten 
          Entlüftungen ist gelegentlich das Öffnen und Schließen 
          der Entlüftungen mit Hand zu üben.  | 
      ||
        
          94.  Frei.  | 
      ||
        
          95.  Frei.  | 
      ||
        
          96.  Frei.  | 
      ||
        
          97.  Frei..  | 
      ||
        
          98.  Frei.  | 
      ||
- 29 -  | 
      ||
        
          99.  Frei.  | 
      ||
        
          100.  Frei.  | 
      ||
- 30 -  | 
      ||
Abschnitt VI  | 
      ||
Prüfungstauchen  | 
      ||
       
            101.  Während beim Trimmversuch im 
          Allgemeinen sichere Unterlagen über Gewicht und Trimm fehlen, sind 
          diese beim Prüfungstauchen durch die Werte des letzten Tauchens 
          sowie durch die seitdem erfolgten bekannten Gewichts- und Trimmveränderungen 
          gegeben. Das Prüfungstauchen wird deshalb gleich mit den errechneten 
          Füllungen der Regler und Trimmzellen in Fahrt vorgenommen und stellt 
          die praktische Prüfung für die Richtigkeit der errechneten 
          Werte bei der Tauchfahrt dar.  | 
      ||
       
            Je stärker das Verantwortungsgefühl für die Zusammenarbeit 
          im Boot gepflegt wird, desto besser wird die errechnete Füllung 
          mit der wirklich erforderlichen übereinstimmen.  | 
      ||
        
          102.  Schnelligkeit und Sicherheit bei 
          der Erledigung des Prüfungstauchens bilden ein wichtiges Ausbildungsziel.  | 
      ||
        
          103.  Der Zweck des Prüfungstauchens ist 
          also die Herstellung des richtigen Gewichts- und Trimmzustandes, d.h. 
          das Boot wird eingesteuert. Ferner dient das Prüfungstauchen der 
          Überprüfung der Tauchbereitschaft.  | 
      ||
       
            Es ist im Frieden wie im Kriege an jedem Seetage einmal durchzuführen, 
          ferner nach jedem Umstellen eines Tauchbunkers auf Tauchzelle und nach 
          dem hereinnehmen von Oberdecktorpedos ins Boot.  | 
      ||
        
          104.  Ablauf des Prüfungstauchens:  | 
      ||
        
          Befehle und Meldungen siehe Abschnitt V und XII.  | 
      ||
        
          Auf dem Tauchplatz wird noch einmal die Wichte des Seewassers gemessen 
          und ggf. notwendige Berichtigung an der Reglerfüllung ausgeführt.  | 
      ||
- 31 -  | 
      ||
       
            Der L.I. ist über die vorhandene Wassertiefe zu unterrichten. 
          Das Boot ist tauchklar, die Dichtigkeitsprobe ist durchgeführt, 
          die Tauchstationen sind besetzt.  | 
      ||
        
          105.  Auf den Befehl „Fluten“ werden 
          die Entlüftungen geöffnet bis auf Entlüftung Eins, die 
          zum schnellen Ankippen des Bootes erst später und auf gesonderten 
          Befehl des L.I. „Eins“ geöffnet wird. Ist dieser Befehl 
          etwa 5 Sekunden nach dem Flutbefehl noch nicht gegeben, so erinnert 
          der Posten daran durch „Frage Eins“.  | 
      ||
        
          106.  Das Boot wird mit 5—8° Vorlastigkeit 
          auf Tiefe gebracht. Dabei wird die befohlene Tiefe zunächst um 
          2—5 m untertaucht, dann das Boot zweimal 3—4° vor- und 
          achterlastig gemacht und die befohlene Tiefe von unten angesteuert.  | 
      ||
       
            Falls das Durchpendeln mit zu geringer Lastigkeit ausgeführt 
          wird, bleibt Restluft in den Tauchzellen. Dadurch wird eine ruhige Tiefensteuerung 
          unmöglich gemacht, weil die Luft bei jeder Tiefenänderung 
          ein anderes Volumen einnimmt und so das Boot beim Tiefergehen laufend 
          schwerer und beim Höherkommen laufend leichter wird (Boot pumpt 
          auf einer Luftblase).  | 
      ||
        
          107.  Nach der Meldung des  | 
      ||
                
          L.I.: „Boot ist durchgependelt“  | 
      ||
        
          folgt stets der Befehl des  | 
      ||
                
          K.: „Entlüftungen schließen“.  | 
      ||
       
            108.  Das Einsteuern des Bootes erfolgt 
          grundsätzlich für die kleinste Fahrtstufe auf Sehrohrtiefe 
          und 1/2—1° vorlastig. (Bei Seegang oder stark vertrimmtem 
          Boot erfolgt das Vor- bzw. Grobeinsteuern einschließlich der durchzuführenden 
          Peilungen zweckmäßig bei einer Tiefe von 20—60 m.) 
          Fehler, die beim Einsteuern in bezug auf die Lastigkeit gemacht werden, 
          wirken sich besonders unheilvoll aus. Nach dem Einsteuern muß 
          das Boot in jeder Lage, die beim Angriff überhaupt eintreten kann, 
          sicher in der Hand des L.I. sein, ohne daß Änderungen der 
          Füllungen vorgenommen werden. Es ist deshalb bei der Ausbildung 
          ein besonderes Schwergewicht auf Übungen im sicheren Einsteuern 
          zu legen.  | 
      ||
- 32 -  | 
      ||
        
          109.  Der L.I. stellt den richtigen Gewichts- 
          und Trimmzustand des Bootes her und läßt Peilungen durchführen. 
          Die Füllungen aller wasserführenden Zellen und aller Bilgen 
          werden genommen und in das Tauchtagebuch eingetragen.  | 
      ||
       
                    L.I. an K.: „Boot 
          ist eingesteuert für eine (beide) Maschinen kleine (langsame) Fahrt 
          voraus, auf x m 1° vorlastig. Füllungen sind notiert (bzw. 
          genommen, werden noch notiert)“.  | 
      ||
        
          110.  Frei.  | 
      ||
- 33 -  | 
      ||
Abschnitt VII  | 
      ||
Alarmtauchen  | 
      ||
        
          111.  Das Alarmtauchen ist ein kriegsmäßiges 
          Manöver und bildet die Grundlage der Frontausbildung einer Besatzung. 
          Planmäßige Vorübungen zum Alarmtauchen unter gleichzeitigem 
          Zeitnehmen sind deshalb besonders wichtig. Sie sind so oft wie möglich 
          vorzunehmen und in ihren Anforderungen allmählich zu steigern. 
          Erst die Gewißheit, daß jeder Mann der Besatzung die ihm 
          zukommenden Handgriffe und Maßnahmen mit unbedingter Sicherheit 
          beherrscht, berechtigt den Kommandanten, kriegsmäßiges Alarmtauchen 
          auszuführen.  | 
      ||
        
          112.  In fortgeschrittenem Ausbildungszustand 
          ist das Alarmtauchen unter folgenden erschwerenden Bedingungen zu üben:  | 
      ||
       
                    a)  Während 
          des Anblasens oder Ausblasens der Tauchzellen,  | 
      ||
       
                    b)  Während 
          des Ladens mit einer ausgekuppelten Welle.  | 
      ||
       
            Ferner ist aus dem bereits eingeleiteten Alarmtauchmanöver 
          das Auftauchen zu üben.  | 
      ||
        
          113.  Vor Beginn der Alarmtauchübungen hat 
          grundsätzlich eine Dichtigkeitsprobe und ein prüfungstauchen 
          stattzufinden. Auf ausreichende Wassertiefe ist zu achten.  | 
      ||
        
          114.  Der Ablauf des Alarmtauchmanövers ist 
          folgender:  | 
      ||
       
            Das Boot fährt über Wasser mit beiden Dieselmotoren. 
          (bei Übungen sind alle Fahrtstufen wechselweise anzuwenden. In 
          fortgeschrittenem Ausbildungszustand: beide Maschinen GFV und 2 x GFV.) 
          Flutklappen der Tauchzellen, Entlüftungen der wasserdichten Back 
          und des wasserdichten Hecks sind auf. Trimm und Gewicht des Bootes sind 
          nach dem letzten Prüfungs-  | 
      ||
- 34 -  | 
      ||
tauchen auf dem Laufenden zu halten. 
          Die Wache ist auf Kriegsmarschstationen, die Freiwache in den Wohnräumen..  | 
      ||
        
          115.  Befehl: „Alarm!“.  | 
      ||
Der Rudergänger legt die Alarmglocke 
          und ruft laut „Alarm“. Er legt hierauf beide Maschinentelegraphen 
          auf „Tauchen“, schaltet die Empfänger um auf „Beide 
          Räume“, legt die Alarmglocke aus und schaltet schließlich 
          die M.T.-Empfänger um auf „E-Maschine“. Die Maschinentelegraphen 
          bleiben auf „Tauchen“ liegen, bis E-Maschine auf GFV legt 
          oder eine neue, andere Fahrtstufe vom Kommandanten befohlen wird.  | 
      ||
        
          116.  Jeder Mann der Besatzung wiederholt den 
          Befehl laut, so daß sichergestellt ist, daß auch die Schlafenden 
          durch den Befehl geweckt werden. Auf das laute Ausrufen des Befehls 
          ist besonders zu achten, weil der im Boot noch herrschende Lärm 
          übertönt werden muß und der Befehl auch bei Ausfall 
          von Alarmglocke, Flackerlicht und Maschinentelegraph in den Dieselmotorenraum 
          gelangen muß.  | 
      ||
        
          117.  Alarmtauchen erfolgt stets wachweise gemäß 
          Rollentafel (z.B. Typ VII zusätzliches Aufziehen des wachfreien 
          Obermaschinisten und Zentralemaaten). Die Rollen sind so zu verteilen, 
          daß das Alarmtauchmanöver stets von der Wache durchgeführt 
          werden kann.  | 
      ||
        
          118.  Die Dieselmotoren werden sofort abgestellt, 
          die Dieselkupplungen ausgerückt, die E-Maschine selbständig 
          auf GFV geschaltet, alle Kopf-, Fußventile und Abgasklappen bzw. 
          –Ventile geschlossen.  | 
      ||
       
            Die Tiefenruder werden „vorn unten hart“ „hinten 
          mitte“ gelegt.  | 
      ||
        
          119.  Zusätzlich zu allen vorhandenen Meldeanlagen 
          erhält der L.I. folgende Meldung mündlich:  | 
      ||
       
            Vom Dieselraum über Zentrale „Klar“. 
          (Meldung schließt vom Diesel Abgasklappen und Fußventile, 
          bei großen booten Ab- und Zuluftkopfventile sowie Entsichern und 
          Umstellen auf Luft der mittleren Entlüftung, ein. Die Weiterleitung 
          von der Zentrale hinten schließt Kopfventile ein.)  | 
      ||
- 35 -  | 
      ||
       
            Bei Booten mit Meldeanlage zeigt die hell brennende Lampe, daß 
          die Bordabsperrung zu ist (bei Nichtaufleuchten unbedingt Rückfrage 
          erforderlich!)  | 
      ||
        
          120.  Darauf  | 
      ||
                
                   L.I. an K.: „Ist 
          klar“,  | 
      ||
                
                   W.O. an L.I. „ist 
          zu“, wenn Turmluk eingeklinkt ist  | 
      ||
                
                   K.: „Fluten“.  | 
      ||
        
          121.  L.I. wiederholt den Befehl. Die Entlüftungen 
          werden geöffnet, die Entlüftung Eins auf den Befehl des  | 
      ||
                
          L.I.: „Eins“.  | 
      ||
        
          Um starke Vorlastigkeit zu vermeiden, erinnert Posten Entlüftung 
          Eins ggf. den L.I. daran, durch  | 
      ||
                
          Posten: „Frage Eins“.  | 
      ||
       
            Die Posten melden an L.I. in der Reihenfolge der Nummern der 
          Tauchzellen, daß die Entlüftungen auf sind.  | 
      ||
        
          122.  Darauf  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Entlüftungen sind auf“.  | 
      ||
                
          K.: „Auf x m gehen“. (An der Front im Allgemeinen auf 80 
          m).  | 
      ||
        
          L.I. wiederholt den Befehl und gibt ihn mündlich an alle Räume.  | 
      ||
        
          123.  Während des Flutens werden E-Maschinenraum 
          und Dieselmotoren vollständig tauchklar gemacht und an L.I. gemeldet. 
          Posten: „Hinterschiff ist tauchklar“.  | 
      ||
       
            Die Druckmesser der Kühlwasserleitungen sind zu beobachten, 
          ebenso die Entwässerungen der Gasräume der Abgasleitungen.  | 
      ||
        
          124.  Sobald die Lastigkeitswaage anzieht, ist 
          das Oberdeck überflutet, und das Boot fällt schnell vorlastig. 
          Es soll im Allgemeinen so getaucht werden, daß Oberkante Brückenschanzkleid 
          und Heck gleichzeitig zu Wasser kommen. Dementsprechend ist für 
          jeden Bootstyp das Maß der Vorlastigkeit festgelegt:  | 
      ||
        
          Typ II und VII: 8 bis 15°,  | 
      ||
        
          Typ IX C, IX D, X B und XIV: 7 bis 12°.  | 
      ||
- 36 -  | 
      ||
        
          125.  Nur bei eingefahrenen Frontbooten darf das 
          hintere Tiefenruder bei Einleitung des Tauchmanövers mit kleinen 
          Ausschlägen unten gelegt werden. Bei großen Booten ist Stützen 
          mit „Hinten unten“ zweckmäßig und erlaubt. Die 
          Grenze ist abhängig vom Bootstyp und vom Ausbildungsstand der Besatzung. 
          Beim Vorlastigfallen des Bootes wird das hintere Tiefenruder sofort 
          entsprechend oben gelegt, um eine übermäßige Vorlastigkeit 
          zu vermeiden. Große Boote müssen entsprechend der gewünschten 
          Lastigkeit mit „hinten unten“ stützen.  | 
      ||
        
          126.  Beim Alarmtauchen an der Front kommt es 
          in den meisten Fällen darauf an, nicht nur von der Oberfläche 
          schnellstens wegzukommen, sondern auch möglichst schnell eine größere 
          Tiefe zu erreichen. Dazu ist das Boot ab 20 m energisch anzukippen (ggf. 
          mit Kursänderung) und mit 15 bis 30° Vorlastigkeit zum schnellen 
          Tiefergehen zu steuern.  | 
      ||
        
          127.  Frei.  | 
      ||
        
          128.  Frei.  | 
      ||
        
          129.  Frei.  | 
      ||
- 37 -  | 
      ||
        
          130.  Frei.  | 
      ||
A.  Untertriebszellen  | 
      ||
        
          131.  Bei Booten mit Untertriebszellen wird wie 
          folgt verfahren: Die Untertriebs¬zellen werden, wenn das Boot alarmtauchklar 
          ist, über Wasser gefüllt gefahren, so daß dem Boot ein 
          der Größe der Zellen entsprechender Untertrieb gegeben ist. 
          Nach der Ausführung des Befehls „Fluten“ und merklicher 
          Falltendenz werden die Untertriebszellen auf den Befehl des L.I. „Ausdrücken“ 
          ausgedrückt.  | 
      ||
       
            Der beste Zeitpunkt des Ausdrückens für mittlere Boote 
          ist eine Tiefe von etwa 8 bis 10 m, für große Boote eine 
          Tiefe von 10 bis 12 m. Erfahrungsgemäß beruht die Wirkung 
          der Untertriebszellen in erster Linie im schnelleren Durchbrechen durch 
          die Wasseroberfläche beim Tauchen. Da die schnelle Erreichung großer 
          Tiefen fast ausschließlich von der Lastigkeit und der Fahrtstufe 
          abhängig ist (etwa 25 bis 30°, 2 x G.F.), ist es falsch, die 
          Untertriebszellen auf größerer Tiefe auszudrücken, da 
          der äußerst geringe Vorteil in keinem Verhältnis zu 
          der Gefahr steht, in die das Boot in einem solchen Falle geraten kann. 
          Insbesondere steigen der Luftverbrauch und die Ausdrückdauer ganz 
          erheblich.  | 
      ||
        
          132.  L.I.: „Ausdrücken“.  | 
      ||
       
            Daraufhin wird das Ventil „Ausdrücken Untertriebszellen“ 
          aufgerissen und mit höchstmöglichem Druck (20 bis 30 at) ausgedrückt. 
          Dabei werden die Leitungen „Restwasserprüfen“ beobachtet 
          und, sobald Luft austritt, das Flutventil schnell geschlossen. Wenn 
          beide Luft haben, wird das Ventil „Ausdrücken Untertriebszellen“ 
          auf 5 bis 10 at gekniffen und, sobald beide  | 
      ||
- 38 -  | 
      ||
Flutventile zu sind, ganz geschlossen. 
          Rufe des nichtausdrückenden  | 
      ||
                
          Posten: „Luft“,  | 
      ||
                           
          „Ist zuuu“.  | 
      ||
       
            Nach Beendigung des Ausdrückens erfolgt nochmaliges Prüfen 
          der Untertriebszellen mit der Leitung „Restwasserprüfen“, 
          dann Meldung an L.I. durch ausdrückenden  | 
      ||
                
          Posten: „Untertriebszellen sind ausgedrückt“.  | 
      ||
        
          133.  Die Druckunterschiedsmesser sind zu beobachten, 
          besonders beim Ausdrücken (Gefahr des Sprengens bei geschlossenem 
          Flutventil) und beim Steigen des Bootes. Mehr als 2 at Überdruck 
          gegen außenbords sind unzulässig und müssen ausgeglichen 
          werden.  | 
      ||
       
            Ausgleichen erfolgt nach vorheriger Anfrage beim L.I. (zwecks 
          Weitergabe an Turm) durch vollständiges Öffnen des Ventils 
          „Entlüften Untertriebszellen“, zweckmäßig 
          bis zu einem Innendruck von 1,5 at (Außendruck auf Sehrohrtiefe).  | 
      ||
        
          134.  Frei.  | 
      ||
        
          135.  Frei.  | 
      ||
        
          136.  Frei.  | 
      ||
- 39 -  | 
      ||
        
          137.  Frei.  | 
      ||
        
          138.  Frei.  | 
      ||
        
          139.  Frei.  | 
      ||
        
          140.  Frei.  | 
      ||
B.  Vorfluten 
          vorderer Tauchzelle bei Alarm  | 
      ||
        
          141.  Booten in der Heimat ist das Vorfluten der 
          vorderen bzw. vorderen und mittleren Tauchzellen verboten.  | 
      ||
        
          142.  Fahren mit vorgefluteten Tauchzellen ist 
          verboten, weil dadurch Marschgeschwindigkeit und Stabilität herabgesetzt 
          werden. Das Boot kann bei nicht mehr ganz dichten Entlüftungen, 
          vor allem bei Nacht, ohne daß dies vom brückenpersonal rechtzeitig 
          bemerkt wird, wegsacken und unterschneiden. Der durch das Vorfluten 
          erreichbare Zeitgewinn steht in keinem Verhältnis zu der damit 
          verbundenen Gefahr für das Boot.  | 
      ||
- 40 -  | 
      ||
        
          143.  Wird während des Ausblasens erneut 
          Alarm gegeben, so darf in diesem Zustand kein vorzeitiges Öffnen 
          der vorderen Entlüftung erfolgen.  | 
      ||
        
          144.  Die Tauchzeiten der mittleren boote sind 
          so günstig – sie liegen im Allgemeinen unter einer halben 
          Minute –, daß das Vorfluten im Allgemeinen nicht nötig 
          ist. Es bleibt dem Ermessen des Kommandanten überlassen, ob auf 
          dem eingefahrenen Frontboot bei Alarm die Entlüftung der Tauchzelle 
          Fünf ohne weiteres geöffnet wird. Maßgebend hierfür 
          ist die Wetterlage, der Ausbildungsstand des Bootes und sonstige besondere 
          Umstände.  | 
      ||
       
            Es muß jedoch durch den Kommandanten sichergestellt sein, 
          daß stets eine klare Anweisung vorliegt, ob bei Alarm vorgeflutet 
          werden soll oder nicht.  | 
      ||
       
            145.  Bei großen Booten (Typ IX C, 
          IX D, X B und XIV) ist das Vorfluten der vorderen Tauchzelle bzw. der 
          vorderen und mittleren Tauchzellen auf Alarm dem Ermessen des Kommandanten 
          anheimgestellt.  | 
      ||
       
            Bei gut eingefahrenen Frontbooten ist es üblich und nichts 
          dagegen einzuwenden.  | 
      ||
        
          146.  Frei.  | 
      ||
        
          147.  Frei.  | 
      ||
- 41 -  | 
      ||
        
          148.  Frei.  | 
      ||
        
          149.  Frei.  | 
      ||
        
          150.  Frei.  | 
      ||
- 42 -  | 
      ||
Abschnitt VIII  | 
      ||
Tauchfahrt  | 
      ||
A.  Allgemeines  | 
      ||
        
            151.  Das Boot ist eingesteuert für 
          KFV (oder LFV) auf x m 1° vorlastig.  | 
      ||
       
            152.  Der Befehl des L.I. über die 
          zu steuernde Tiefe wird vom vorderen Rudergänger, über die 
          zu steuernde Lastigkeit vom hinteren Tiefenrudergänger wiederholt. 
          Im Gegensatz zum Seitenrudergänger werden Tiefenruderlagenbefehle 
          nicht wiederholt, sondern sofort ausgeführt und ihre Ausführung 
          ebenfalls nicht gemeldet.  | 
      ||
       
            153.  Der Tiefenbefehl wird vom L.I. durch 
          mündliche B.Ü. an alle Räume gegeben. Bug- und Heckraum 
          vergleichen diese Meldung mit ihren Tiefenmessern und melden Abweichungen 
          von mehr als 10 m.  | 
      ||
        
          154.  Im Boot herrscht peinliche Ruhe, jedes nicht 
          unbedingt erforderliche Hin- und Hergehen hat zu unterbleiben. Die Wachablösung 
          erfolgt durch Austausch einzelner Soldaten. Sachen werden durchgereicht, 
          nicht geholt. Jedes Anstellen von Pumpen, auch Handpumpen (Koch), darf 
          nur mit Genehmigung des Kommandanten erfolgen.  | 
      ||
        
          155.  Sobald die Möglichkeit besteht, sind 
          über Kreuz zwei Regler klar zum Fluten und zwei Regler klar zum 
          Lenzen, und zwar der eine etwa halbvoll unter 3 bis 4 at als Flachlenzregler, 
          der andere etwa 2/3 voll unter 10 bis 12 at als Tiefenregler, zu fahren. 
          Boote mit nur zwei Reglern fahren einen als Flut-, den anderen als Tiefenregler.  | 
      ||
       
            Die Entwässerung am Anblaseverteiler ist etwas geöffnet, 
          damit keine Schleichluft in Tauchzellen gelangen und Luftblasen bilden 
          kann.  | 
      ||
- 43 -  | 
      ||
       
            Die Druckmesser für geringen Meßbereich (Dieselausblase- 
          und Saugedruckmesser der Lenzpumpen) sind abgestellt und entlastet.  | 
      ||
       
            Die Bilgen sind laufend zu beobachten. Sie werden stündlich 
          gepeilt und dem L.I. gemeldet.  | 
      ||
        
          156.  Jede Arbeit oder Veränderung an der 
          Torpedowaffe, die Gewichts- oder Trimmveränderungen hervorruft, 
          muß vom L.I. genehmigt werden, da die Tiefensteuerleitung dadurch 
          wesentlich beeinflußt wird.  | 
      ||
       
            Seitenruderhartlagen machen das Boot stark achterlastig. Der 
          Seitenrudergänger muß daher die Hartlage stets ankündigen 
          durch die Meldung:  | 
      ||
        
                   Rudergänger: „Ruder 
          über 15“.  | 
      ||
        
          Legt er das Ruder wieder mittschiffs, so meldet er:  | 
      ||
        
                   Rudergänger: „Ruder 
          kommt auf“.  | 
      ||
       
            Der L.I. bestätigt diese Meldung durch Wiederholen.  | 
      ||
        
          157.  Bei längeren Tauchfahrten sind von 
          4 Stunden ab stündlich Luftmessungen vorzunehmen. Der O2-Gehalt 
          darf bis 18% abnehmen und der CO2-Gehalt bis 2% steigen.  | 
      ||
        
          158.  Frei.  | 
      ||
        
          159.  Frei.  | 
      ||
        
          160.  Frei.  | 
      ||
- 44 -  | 
      ||
B.  Fahren auf 
          Sehrohrtiefe  | 
      ||
        
          161.  Auf Sehrohrtiefe meldet der L.I. laufend 
          Tiefe und Tendenz des Bootes bei Abweichungen von mehr als 20 bis 50 
          cm (je nach Seegang).  | 
      ||
        
          162.  Bei starkem Seegang ist ein Zuhochkommen 
          besonders gefährlich. Ggf. muß der L.I. sofort energisch 
          Gegenmaßnahmen treffen, also höhere Fahrt anfordern, zufluten, 
          Untertriebszellen füllen, beim Herausschlagen des Bootes befehlen: 
          „Entlüftungen öffnen“.  | 
      ||
        
          163.  Das Lenzen erfolgt im Allgemeinen mit Luft 
          aus dem Flachlenzregler. Zweckmäßig wird beim Einsteuern 
          und beim Lenzen größerer Mengen, wenn es die Lage erlaubt, 
          mit Pumpe aus einem Flutregler gelenzt.  | 
      ||
       
            Das Trimmen erfolgt grundsätzlich mit Luft.  | 
      ||
       
            164.  Drucköl für Sehrohrantrieb 
          wird vom ZMt. ohne besonderen Befehl von Hand aufgepumpt, wenn der Flaschendruck 
          unter 60 kg/cm2 gefallen ist, nach vorheriger Ankündigung:  | 
      ||
                
          ZMt.: „Drucköl wird gepumpt“.  | 
      ||
        
          165.  Bei Sehrohrhandhabung wird vom Turm an Zentrale 
          stets das vollständige Aus- und Einfahren des Sehrohres gemeldet 
          mit:  | 
      ||
                
          K.: „Sehrohr wird aus- (ein-) gefahren“.  | 
      ||
       
            166.  Bei ganz ausgefahrenem Sehrohr findet 
          ein ständiger Sehrohrvergleich statt:  | 
      ||
       
            Beim Unterschneiden:  | 
      ||
                
          L.I.: „Sehrohr schneidet unter“.  | 
      ||
                
          K.: „Null“.  | 
      ||
                
          L.I.: „x m“.  | 
      ||
        
          Beim Freikommen:  | 
      ||
                
          L.I.: „Sehrohr kommt frei“.  | 
      ||
                
          K.: „Durch“.  | 
      ||
                
          L.I.: „x m“.  | 
      ||
- 45 -  | 
      ||
        
          167.  Frei.  | 
      ||
        
          168.  Frei.  | 
      ||
        
          169.  Frei.  | 
      ||
        
          170.  Frei.  | 
      ||
C.  Schnell auf 
          20 m gehen. Schnell auf Sehrohrtiefe gehen  | 
      ||
        
          171.  „Schnell auf 20 m gehen“ ist, 
          als Gefahrenmanöver zu betrachten. Es muß also schnell und 
          energisch durchgeführt werden. Hierbei ist anzustreben, daß 
          die Vorlastigkeit stetig bei 5 bis 8° liegt, damit das Heck nicht 
          höher als das Brückenschanzkleid kommt.  | 
      ||
- 46 -  | 
      ||
        
          172.  K.: „Schnell auf 20 m gehen“.  | 
      ||
        
          L.I.: wiederholt.  | 
      ||
        
          Der Rudergänger legt Maschinentelegraph auf GFV, beide Tiefenrudergänger 
          legen „unten hart“, Tiefenruder hinten hält nach dem 
          Ankippen grundsätzlich Lastigkeit.  | 
      ||
        
          173.  Zur Vermeidung von Unruhe im Boot nicht 
          mit Leuten trimmen. (Ausnahme kleine Boote.) Es ist auf mittleren und 
          großen Booten unzweckmäßig wegen Störungsbekämpfung. 
          Die Auswirkung setzt verhältnismäßig spät ein und 
          ist dann schwerer zu beherrschen.  | 
      ||
       
            174.  Die befohlene Tiefe wird etwas untertaucht 
          und mit Fahrtverringerung von unten her angesteuert.  | 
      ||
        
          175.  Frei.  | 
      ||
        
          176.  Das entgegengesetzte Manöver „Schnell 
          auf Sehrohrtiefe gehen“ ist ebenfalls schnell auszuführen. 
          Vorher völlige Ruhe im Boot und horchen!  | 
      ||
       
            Wichtig ist, daß das Boot die Rammgefahrenzone, 20–13 
          m, schnell durchsteigt, beim Freikommen des Sehrohrs möglichst 
          geringe Fahrt hat (Schaumstreifen) und nullastig liegend langsam weitersteigt. 
          Ein Klebenbleiben kurz vorm Freikommen des Sehrohrs muß ebenso 
          vermieden werden wie ein Zuhochkommen.  | 
      ||
        
          177.  „Schnell auf Sehrohrtiefe gehen“.  | 
      ||
        
          L.I. wiederholt.  | 
      ||
        
          Das Boot wird mit Fahrterhöhung und durch energisches Ankippen 
          mit den Tiefenrudern mit etwa 3 bis 5° Achterlastigkeit zum Steigen 
          gebracht. Währenddessen pumpt der ZMt. Drucköl auf.  | 
      ||
- 47 -  | 
      ||
        
          178.  Bei 18 m erfolgt Fahrtverringerung, und 
          das Sehrohr wird ausgefahren.  | 
      ||
       
            Der L.I. meldet dem Kommandanten 18 m und ab 2 m vor Sehrohrtiefe 
          laufend die Tiefe mit stimmlicher Betonung, aus der die Tendenz erkennbar 
          ist.  | 
      ||
                
          L.I.: „Sehrohr kommt frei“.  | 
      ||
                
          K.: „Durch“.  | 
      ||
                
          L.I.: „x m“.  | 
      ||
        
          179.  Bei diesem Manöver ist ein Zuhochkommen 
          besonders gefährlich. Sobald diese Gefahr besteht, sind sofort 
          energische Gegenmaßnahmen zu treffen.  | 
      ||
       
            War das Boot auf 20 m oder tiefer eingesteuert, so muß 
          eine je nach Seegang und Bootstyp bestimmte Mindestmenge für die 
          Fahrt auf Sehrohrtiefe zugeflutet werden.  | 
      ||
| 180. Frei. | ||
D.  Fahren auf 
          großer Tiefe  | 
      ||
        
          181.  Zum Ansteuern großer Tiefen (über 
          40 m), gibt der L.I. den Tiefenbefehl und die Tiefenänderungen 
          von 10 zu 10 m durch B.Ü. an alle Räume.  | 
      ||
       
            Da das Boot auf größerer Tiefe an Volumen verliert, 
          muß es durch rechtzeitiges lenzen leichter gemacht werden (für 
          Typ VII-Boote etwa 1 t auf 100 m). Es ist zweckmäßig, eine 
          größere Menge zu lenzen, da das Boot durch das eintreibende 
          Leckwasser ohnehin schwerer wird.  | 
      ||
        
          182.  Ab 20 m sind die Mündungsklappen der 
          Torpedorohre mit Rücksicht auf die Torpedos zu schließen. 
          Die Tiefenmesser für geringe Tiefen sind rechtzeitig abzustellen 
          und zu entlasten. Tiefenrudergänger melden das erfolgte An- und 
          abstellen mit:  | 
      ||
                
          Ruderg.: „ . . . . Tiefenmesser ist an- (ab-) gestellt“.  | 
      ||
       
            Zur Vermeidung von Irrtümern ist bei Wachwechsel zu übergeben, 
          welche Tiefenmesser abgestellt sind.  | 
      ||
- 48 -  | 
      ||
        
          183.  Ab 40 m ist allen Absperrungen und Durchbrechungen 
          des Druckkörpers sowie den Bilgen eine erhöhte Aufmerksamkeit 
          zuzuwenden.  | 
      ||
       
            Die Sehrohre sind auf die Puffer aufzulegen. Die Hauptlenzpumpe 
          ist auf Hintereinanderschaltung umzustellen. Bei ausreichender Förderhöhe 
          kann mit Pumpe allein, bei ausreichendem Überdruck des Tieflenzreglers 
          mit Luft allein gelenzt werden.  | 
      ||
        
          184.  Ist das Nachziehen von Luken oder sonstigen 
          Verschlüssen notwendig, so sind die Soldaten dafür abzuteilen, 
          die beim Höherkommen die Verschlüsse um den gleichen Betrag 
          lockern. Mit den Stopfbuchsen der Stevenrohre ist ebenso zu verfahren.  | 
      ||
       
            Wassereintritte, insbesondere an den Abgasklappen und Stopfbuchsen 
          der Stevenrohre, sind sofort dem L.I. zu melden.  | 
      ||
        
          185.  Beim lenzen auf ganz großer Tiefe 
          wird mit Hauptlenzpumpe (Hintereinanderschaltung) aus einem unter Druck 
          befindlichen Regler gelenzt. Dabei darf die Förderhöhe der 
          Pumpe, d.h. der Druckunterschied zwischen Eintritt (Reglerdruck) und 
          Austritt (Außenbordsdruck), höchstens 8 at betragen. Wird 
          ein Regler unter mehr als 14 at gesetzt, so sind zur Vermeidung von 
          Schottrissen die benachbarten druckfesten Zellen (Untertriebszelle, 
          Regelbunker) ebenfalls etwas unter Druck zu setzen.  | 
      ||
      186.  
          Beim längeren Fahren auf großer Tiefe wird das Boot durch 
          eintretendes Wasser (Stevenrohre, Abgasklappen) zu schwer und achterlastig. 
          Bei erforderlicher Schleichfahrt (Horchverfolgung) ist Steuern auf Luftblase 
          stets besser, als stark achterlastig zu fahren. Die mittlere Tauchzelle 
          wird dazu kurzzeitig (3 bis 5 Sek.) und kräftig (20 bis 30 at), 
          notfalls mehrmals, angeblasen.  | 
      ||
       
            Das Wasser aus dem Hinterschiff wird mittels Handnotlenzpumpe 
          oder Hilfslenz- und Trimmpumpe in einen druckfreien Regler gepumpt (notfalls 
          auch mit Pützen in Bugraum- und Zentralebilge).  | 
      ||
- 49 -  | 
      ||
       
            187.  Beim Steuern auf Luftblase ist beim 
          Höherkommen des Bootes die angeblasene Tauchzelle schluckweise 
          zu entlüften, entsprechend der Luftblasenvergrößerung, 
          bei glatter See ins Bootsinnere. Die Atmung der Luftblase ist auf großen 
          Tiefen außerordentlich gering. Die Wanderung der Luftblase und 
          des Bilgenwassers macht das Boot lastigkeitsmäßig labil. 
          Die Tiefensteuerung wird jedoch kaum erschwert, wenn starke Lastigkeitsänderungen 
          und vor allem Lastigkeitsumkehrung vermieden werden.  | 
      ||
        
          188.  Frei.  | 
      ||
        
          189.  Frei.  | 
      ||
        
          190.  Frei.  | 
      ||
        
          191.  Das Anblasen aller Tauchzellen in größeren 
          Tiefen ist auf ganz besondere Notfälle (Durchsacken bei Wassereinbruch) 
          zu beschränken, da der Druckluftverbrauch sehr hoch ist. Dafür 
          geht weiter oben die Luft verloren, da dann das Boot bereits voll ausgeblasen 
          ist. Bei ungleichem Anblasen wird eine anfänglich geringe Krängung 
          oder Lastigkeit beim Höherkommen immer größer, da die 
          Luft den Weg des geringsten  | 
      ||
- 50 -  | 
      ||
Widerstands nimmt. In solchen Fällen 
          sind zur Verringerung der Krängung oder Lastigkeit die entsprechenden 
          Anblaseventile zu kneifen.  | 
      ||
       
            Soll das Boot unter Wasser bleiben, so müssen sehr zeitig 
          die Entlüftungen wieder geöffnet werden (eins später, 
          notfalls eins nochmals kräftig anblasen, damit das Boot auch vorlastig 
          wird).  | 
      ||
        
          192.  Soll von größerer Tiefe auf Sehrohrtiefe 
          gegangen werden, so ist auf 20 m zum Einsteuern und eingehendem Horchen 
          eine Zwischenstufe einzulegen.  | 
      ||
        
          193.  Frei.  | 
      ||
        
          194.  Frei.  | 
      ||
        
          195.  Frei.  | 
      ||
E.  Schleichfahrt  | 
      ||
       
            196.  Auf den Befehl „Schleichfahrt“ 
          geht die E-Maschine auf Schleichfahrtumdrehungen. Sie sind für 
          jedes Boot durch Abhorchversuche festgelegt. Der Maschinentelegraph 
          wird dazu auf die diesen Umdrehungen nächstgelegene Fahrtstufe 
          gelegt.  | 
      ||
- 51 -  | 
      ||
       
            197.  Es werden sämtliche Hilfsmaschinen 
          im Boot abgestellt bis auf E-Kompaßanlage, Tiefenrudermotoren, 
          Seitenrudermotor und 0,3 kW-Horchumformer. Diese werden erst auf besonderen 
          Befehl des Kommandanten abgeschaltet.  | 
      ||
       
            Die Lichtspannung wird auf 90 bis 100 Volt (letztere für 
          den E-Kompaßumformer) herunter geregelt.  | 
      ||
        
          198.  Im Boot wird nur geflüstert, auch bei 
          erforderlicher B.Ü. am Sprachrohr und Telephon. Auch das geringste 
          Geräusch hat zu unterbleiben, z.B. Klappern der Töpfe, erforderliche 
          Bewegungen erfolgen lautlos.  | 
      ||
        
          199.  Der Befehl zum Beendigen der Schleichfahrt 
          lautet:  | 
      ||
                
          K.: „Schleichfahrt beendet“.  | 
      ||
        
          200.  Frei.  | 
      ||
- 52 -  | 
      ||
Abschnitt IX  | 
      ||
Auftauchen  | 
      ||
        
          201.  Nachdem der Kommandant sich durch Rundblick 
          und Horchpeilung überzeugt hat, daß das Boot auftauchen kann, 
          gibt er den Befehl  | 
      ||
                
          K.: „Klarmachen zum Auftauchen“  | 
      ||
        
          und befiehlt den Anzug für Brückenwache.  | 
      ||
        
          L.I. wiederholt und gibt den Befehl mündlich an alle Räume.  | 
      ||
        
          202.  Das Boot geht hierauf noch nicht höher.  | 
      ||
       
            Ein Dieselmotor wird zum Ausblasen und der andere zur sofortigen 
          Fahrt nach dem Auftauchen klargemacht. Der Befehl schließt die 
          Erlaubnis zum Anstellen der Ersatzmotorenölpumpe ein. Die Verdichter 
          werden klar gemacht zum Anstellen.  | 
      ||
       
            Die Entlüftungen werden noch einmal nachgefaßt, auf 
          geschlossenen Zustand geprüft und an L.I. gemeldet.  | 
      ||
       
            Die Untertriebszellen werden bis auf Außenbordsdruck ausgeglichen.  | 
      ||
       
            Überdruck über 40 mb ist nach Möglichkeit mit 
          dem E-Verdichter abzupumpen, um ein Mitreißen der Säure beim 
          Öffnen des Turmluks zu verhindern.  | 
      ||
       
            Inzwischen macht die Brückenwache sich fertig und hält 
          sich klar.  | 
      ||
       
            203.  Die Einzelmeldungen an den L.I. lauten:  | 
      ||
                
          Posten: „Entlüftung . . . . ist nachgefaßt, zu und 
          gesichert“.  | 
      ||
                
          (Entsprechend bei großen Booten: Probiert.)  | 
      ||
                
          Diesel: „Diesel sind klar, Stb. fährt“.  | 
      ||
                
          ZMt.: „Untertriebszellen sind ausgeglichen“.  | 
      ||
                
          Brückenmt.: „Brückenwache ist klar“.  | 
      ||
- 53 -  | 
      ||
        
          204.  L.I. an K.: „Unterdeck ist klar zum 
          Auftauchen, Stb. fährt, Überdruck x mb“.  | 
      ||
                
          K.: „Auftauchen“.  | 
      ||
       
            L.I. wiederholt. Der Befehl geht durch mündliche B.Ü. 
          an alle Räume.  | 
      ||
       
            Die Entwässerung des Anblaseverteilers wird geschlossen, 
          der E-Verdichter angestellt und das zum späteren Druckausgleich 
          erforderliche Diesel-Fußventil halb geöffnet.  | 
      ||
        
          205.  Zum Auftauchen wird auf GFV gegangen, weil 
          bei einem vielleicht notwendigen sofortigen erneuten Tauchen (Fliegeralarm) 
          hohe Fahrt unbedingt erforderlich ist. Das Boot wird mit Tiefenrudern 
          „vorn oben hart“, „hinten oben 5—10“ achterlastig 
          angekippt und zunächst dynamisch hochgezogen. Es meldet  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Boot steigt“, und befiehlt sofort  | 
      ||
                
          L.I.: „Untertriebszellen öffnen“ (Flutventile werden 
          geöffnet).  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „13 m“, „12“, von m zu m.  | 
      ||
        
          206.  K.: „Anblasen“.  | 
      ||
        L.I. 
          wiederholt, Zentralemaat bläst ohne Zeitverzug an.  | 
      ||
        
          While blowing the negative buoyancy tanks are filled without further 
          orders.   | 
      ||
                
          Während der Dauer des Anblasens werden die Untertriebszellen ohne 
          weiteren Befehl gefüllt.  | 
      ||
| L.I. an K.: „Turmluk kommt frei“, befiehlt abschließend bei 7,5 m. | ||
                
          L.I.: „Druckausgleich“.  | 
      ||
       
            Auf diesen Befehl wird das (bei großen Booten Stb.) Dieselluftkopfventil 
          unter peinlicher Beobachtung der zugehörigen Entwässerung 
          3—4 Gang geöffnet. Druckausgleich erfolgt nur auf Befehl 
          des L.I.  | 
      ||
       
            Der Kommandant kurbelt jetzt das Turmluk auf. Wobei jedoch die 
          Sperrklinke eingeklinkt sein muß.  | 
      ||
- 54 -  | 
      ||
        
          207.  Für jeden Bootstyp ist ein besonderer 
          Anblasebefehl erlassen, der angibt, welche Tauchzellen anzublasen sind. 
          Dieser Absicht soll die Stellung der Anblaseventile am Anblaseverteiler 
          entsprechen. Bei Booten mit mehreren Beladungsarten ist er so aufgeteilt, 
          daß bei jeder Beladungsart immer dieselben Tauchzellen angeblasen 
          werden.  | 
      ||
        
          Die hintere Tauchzelle ist immer mit anzublasen, weil sonst bei während 
          des Auftauchens notwendig werdendem Alarmtauchen das Boot nur schwer 
          vorlastig fällt.  | 
      ||
       
            208.  Ist das Boot heraus und genügend 
          angeblasen und tritt nach dem ersten kurzen Tiefersetzen des Bootes 
          keine Falltendenz mehr auf, folgt  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Boot ist raus“ und  | 
      ||
                
          „Druckausgleich ist hergestellt (bzw. überdruck noch 80, 
          60, . . . . mb)“.  | 
      ||
                
          K.: „Druckluft fest“.  | 
      ||
                
          L.I. wiederholt.  | 
      ||
        
          209.  Der Kommandant öffnet durch aufschlagen 
          der Sperrklinke das Turmluk.  | 
      ||
       
                    K.: „Turmluk 
          auf“.  | 
      ||
         
                  L.I. wiederholt und gibt 
          den Befehl mündlich an alle Räume.  | 
      ||
       
            Jetzt wird das Kopfventil, mit dem Druckausgleich gemacht wurde, 
          sofort wieder geschlossen und an L.I. gemeldet  | 
      ||
| Posten: „(Stb.) Dieselluftkopfventil ist zu“. | ||
        
          210.  Der Kommandant geht auf die Brücke, 
          dazu W.O. und befiehlt, wenn oben alles klar:  | 
      ||
                
          K.: „Ausblasen mit Dieseln“, „Brückenwache aufziehen“.  | 
      ||
                
          L.I. wiederholt die Befehle, die Brückenwache zieht auf, jedoch 
          bleibt ein Tiefenrudergänger zur Beobachtung von Lastigkeit und 
          Tiefe an den Tiefenrudern.  | 
      ||
       
                    L.I.: „Dieselluftkopf- 
          und -Fußventil öffnen“, „Diesel anstellen zum 
          Ausblasen“.  | 
      ||
- 55 -  | 
      ||
       
            Die gemäß Ausblasebefehl festgelegten Ausblaseventile 
          werden geöffnet.  | 
      ||
                
          Posten: „Dieselluftkopf- und -Fußventile sind auf“.  | 
      ||
       
            Der Ausblasediesel fährt an und meldet durch  | 
      ||
                
          Posten: „Ausblasediesel läuft“.  | 
      ||
        
          211.  Für jeden Bootstyp ist ein besonderer 
          Ausblasebefehl erlassen, der die Reihenfolge der Tauchzellen beim Ausblasen 
          festlegt.  | 
      ||
       
            Bei Booten, deren Ausblaseleitungen nicht in den Restwasserspiegel 
          heruntergezogen sind, dürfen die Ausblaseventile in der Zentrale 
          erst geöffnet werden, wenn der Ausblasedruckmesser den vorgeschriebenen 
          Druck anzeigt. Der Diesel muß daher in diesem Fall mit der äußeren 
          Abgasklappe (bzw. Ventil) beim Anfahren den Ausblasedruck regeln.  | 
      ||
        
          212.  L.I. z.B.: „Eins und fünf werden 
          ausgeblasen“.  | 
      ||
       
            Die Füllung der Untertriebszellen wird an L.I. gemeldet.  | 
      ||
                 
          Posten: „Untertriebszellen sind gefüllt“.  | 
      ||
       
            Während des Auftauchmanövers steht der L.I. unter dem 
          Zentraleluk und sorgt für Ruhe und Tauchdisziplin im Boot. Es hat 
          keiner zur Zentrale zu laufen.  | 
      ||
       
            Während des Ausblasens bleibt das Tiefenruder „vorn 
          oben hart“ liegen. L.I. und Zentralemaat beobachten laufend Tiefe, 
          Lastigkeit und Ausblasedruck.  | 
      ||
        
          213.  Beide E-Maschinen laufen noch GFV, für 
          Fahrseite  | 
      ||
                
          K.: „Stb. (Bb.) Maschine stopp“,  | 
      ||
                                      
          „Stb. (Bb.) umschalten auf Diesel“,  | 
      ||
        
          nach der Ausführungsmeldung des Rudergängers  | 
      ||
                
          K.: „Stb. Maschine LFV (HF)“.  | 
      ||
       
            Sobald der Fahrdiesel Umdrehungen aufgenommen hat, für E-Maschinen-Seite  | 
      ||
                
          K.: „Bb. (Stb.) Maschine stopp“.  | 
      ||
       
            Das Angehen mit dem Fahrdiesel erfolgt kriegsmäßig, 
          sobald das Boot raus ist.  | 
      ||
- 56 -  | 
      ||
        
          214.  Von der Brücke wird nach der Zentrale 
          gegeben, welche Tauchzellen blasen. Die entsprechenden Ausblaseventile 
          werden geschlossen. Die Zeit für das Ausblasen muß vom L.I. 
          laufend mit Stoppuhr überwacht werden, da nachts bei Seegang Beobachtung 
          des Blasens oft nicht möglich ist. In diesem Falle  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Ausblasen beendet“,  | 
      ||
        
          sonst normalerweise nach Beobachtung von der Brücke  | 
      ||
                
          K.: „Alle haben geblasen“.  | 
      ||
                
          L.I. wiederholt.  | 
      ||
        
          215.  L.I.: „Diesel fest blasen“ (geballte 
          Faust zeigen).  | 
      ||
                 
          Posten: „Ausblasediesel steht“.  | 
      ||
       
            Nach dem Ausblasen werden die Tiefenruder „vorn oben sieben“ 
          und „hinten oben fünf“ gelegt und die Schaltknöpfe 
          anschließend gegen unbeabsichtigtes Legen gesichert.  | 
      ||
       
            Die Tiefenruder bleiben während der Überwasserfahrt 
          so liegen, um der Gefahr des Unterschneidens entgegenzuwirken. Die Zentralewache 
          beobachtet bei Überwasserfahrt regelmäßig die unveränderte 
          Lage der Tiefenruder.  | 
      ||
        
          216.  K.: „Wegtreten von Tauchstationen, 
          Boot bleibt tauchklar“.  | 
      ||
        
          „Boot bleibt tauchklar“ heißt: Es bleiben alle Bordabsperrungen 
          zu bis auf die betrieblich notwenigen. Der Befehl „Wegtreten von 
          Tauchstation“ darf erst gegeben werden, wenn die Tauchzellen ganz 
          ausgeblasen sind. Soll das Boot in angeblasenem zustand längere 
          Zeit an der Oberfläche bleiben, so bleibt die Besatzung stets auf 
          Tauchstation bis auf die Brückenwache.  | 
      ||
        
          217.  Ggf. wird vor dem Befehl „Wegtreten 
          von Tauchstation“ befohlen,  | 
      ||
                
          K.: „Flutklappen, wd. Back, wd. Heck schließen”.  | 
      ||
        
                  L.I. wiederholt den Befehl, 
          der gleichzeitig als Ausführungskommando gilt.  | 
      ||
- 57 -  | 
      ||
                
          Posten: „Flutklappen sind zu“,  | 
      ||
                
          „Wd. Back, wd. Heck ist zu”.  | 
      ||
                
          L.I. an K.: “Flutklappen, wd. Heck, wd. Back sind zu“.  | 
      ||
        
          218.  Mit dem Ausblasediesel kann sofort nach 
          Beendigung des Ausblasens angegangen werden, d.h. er kann ebenfalls 
          ohne Anforderung umgeschaltet werden.  | 
      ||
        
          219.  Die Luken an Oberdeck dürfen friedensmäßig, 
          soweit die Wetterlage es erlaubt, nur auf besonderen Befehl und dann 
          auch nur geöffnet werden, wenn alle Tauchzellen ausgeblasen und 
          die Flutklappen zu sind.  | 
      ||
        
          220.  Nach dem Schließen der Flutklappen 
          müssen die Anblaseventile am Anblaseverteiler der Tauchzellen und 
          -bunker, deren Flutklappen zu sind, ebenfalls geschlossen werden.  | 
      ||
        
          221.  Während bzw. nach dem Auftauchen erfolgt  | 
      ||
        
          a)  Luftpumpen. Die Verdichter werden von der 
          Maschine selbsttätig angestellt (E-Verdichter bei Auftauchen, Ju-Verdichter, 
          sobald ein Diesel läuft) und gemeldet  | 
      ||
                
          Posten: „Beide Verdichter laufen“ (bzw. „E- oder Ju-Verdichter 
          läuft“).  | 
      ||
        
          b)  Lüften des Bootes und anschließend 
          der Batterie mit Ablüfter.  | 
      ||
        
          c)  Lenzen der Bilgen nach vorheriger Anfrage 
          bei der Brücke.  | 
      ||
        
          Nach dem Lenzen wird die Hauptlenzleitung sofort wieder bewässert 
          und die Pumpe durch Pumpen von See nach See durchgespült, um Pumpe 
          und Leitung von Ölresten zu befreien, anschließend der Filter 
          ausgewechselt und gereinigt. Das Bewässern der Hauptlenzleitung 
          dauert 1/2 Minute (falls länger: Vorsicht! Akkubilgen!).  | 
      ||
        
          d)  Laden der Batterie, falls erforderlich. Der 
          L.I. prüft selbst den Absaugedruck der Batterien und befiehlt danach:  | 
      ||
                
          L.I.: „Von L.I. Ladung einlegen“.  | 
      ||
- 58 -  | 
      ||
       
            Nur auf diesen Befehl wird seitens der E-Maschine die Ladung 
          eingelegt und zurückgemeldet:  | 
      ||
                
          Posten: „An L.I. und Brücke, Ladung ist eingelegt“.  | 
      ||
        
          222.  Frei.  | 
      ||
        
          223.  Frei.  | 
      ||
        
          224.  Frei.  | 
      ||
        
          225.  Frei.  | 
      ||
| 226. Frei. | ||
- 59 -  | 
      ||
        
          227.  Frei.  | 
      ||
        
          228.  Frei.  | 
      ||
        
          229.  Frei.  | 
      ||
        
          230.  Frei.  | 
      ||
- 60 -  | 
      ||
Abschnitt X  | 
      ||
Auf Grund legen, vom 
          Grund lösen  | 
      ||
        
          231.  Nach dem Befehl „Grund ansteuern“, 
          „Lot anstellen“ wird das Boot mit geringer Vorlastigkeit 
          (2—3°) und wenig Fahrt auf Tiefe gebracht. Um Beschädigungen 
          der Ruder und Schrauben zu vermeiden, ist Achterlastigkeit auf jeden 
          Fall zu verhindern.  | 
      ||
       
            In Gewässern mit starkem Strom wird der Grund mit stärkerer 
          Vorlastigkeit (3—7°) gegen den Strom angesteuert. Bei Treibsandgefahr 
          ist das Sehrohr vor dem Grundansteuern bis zum glatten Hals auszufahren. 
          Bei Tiefen über 60m ist das Sehrohr stets aufzusetzen.  | 
      ||
        
          232.  Der L.I. gibt durch B.Ü. an alle Räume  | 
      ||
                
          L.I. „Boot steuert Grund an“.  | 
      ||
       
            Zeigt das Lot nur noch 2 m unter Kiel, werden die Maschinen gestoppt. 
          Ist Grundberührung im Boot spürbar (leichte Erschütterung 
          im Boot, Lastigkeitswaage geht auf Null, Tiefenmesser zeigt kein weiteres 
          Fallen), folgt Meldung.  | 
      ||
                
          L.I. an K.: „Boot hat Grund berührt, Wassertiefe x m“, 
          darauf  | 
      ||
                
          K.: „Boot festlegen“.  | 
      ||
        
          233.  L.I. wiederholt den Befehl und läßt 
          in die Regler fluten oder Untertriebszellen füllen. Gleichzeitig 
          wird die Wichte des Seewassers gemessen. Zum Festlegen des Bootes genügt 
          im Allgemeinen ein Untertrieb von 1—2 t. Geringe Vorlastigkeit 
          ist zweckmäßig.  | 
      ||
       
            Bei Seegang kann ein Stoßen des Bootes durch eine gewisse 
          Vermehrung des Untertriebs aufgehoben werden. Zu großer Untertrieb 
          setzt jedoch die Stabilität des Bootes zu sehr herab, so daß 
          die Schlingerbewegungen noch stärker werden. Ist mit starkem Untertrieb 
          keine Hilfe gegen Stoßen zu erzielen, so ist das Boot mit wenig 
          Untertrieb und leichter Vorlastigkeit auf den Grund zu legen.  | 
      ||
- 61 -  | 
      ||
Bei Strom von geringer Stärke versuche 
          man, das Boot mit Untertrieb auf den Grund festzulegen. Schon bei 1,5—2 
          sm Strom schlägt das Boot jedoch leicht quer, es schlingert, stößt 
          und treibt. Auch dann ist es besser, das Boot leicht vorlastig auf den 
          Bug zu legen.  | 
      ||
        
          234.  Ist das Boot trotz aller Gegenmaßnahmen 
          auf dem Grunde nicht in eine ungefährliche Lage zu bringen, so 
          ist es, wenn die sonstigen Umstände es erlauben, besser vom Grunde 
          zu lösen und durch Tauchfahrt mit kleinster Fahrt in der Nähe 
          des angestrebten Schiffsortes zu halten.  | 
      ||
       
            Steigt das Boot, obwohl Untertrieb vorhanden sein müßte, 
          so sind zunächst die Entlüftungen noch einmal zu öffnen, 
          damit etwaige Schleichluft entweichen kann.  | 
      ||
        
          235.  Nach dem Festlegen des Bootes, zieht die 
          Grundwache auf; Wache hat stets ein Offizier (L.I. oder W.O.), falls 
          Lage und Ausbildungszustand es erlauben, auch ein Obermaschinist. Die 
          übrige Stärke der Wache richtet sich nach dem Bootstyp und 
          der Lage. Außer bei den Offizieren (die Wachoffiziere gehen mit 
          Wache) wird die Grundwache vom technischen Personal gestellt.  | 
      ||
       
            236.  Während des Aufgrundliegens 
          sind Tiefenmesser, Trimmzeiger, Lastigkeitswaage, E-Kompaß, Druckmesser 
          der Regler und Bilgen laufend zu beobachten und halbstündlich die 
          festgestellten Werte aufzuschreiben. Ungewöhnliche Geräusche 
          sind sofort zu melden. Bei längerem Liegen sind Luftuntersuchungen 
          vorzunehmen und gegebenenfalls Luftreinigung und der erforderliche Sauerstoffzusatz 
          anzustellen.  | 
      ||
       
            Bei schlickigem Grund kann ein Verstopfen der Tiefenmesser eintreten, 
          was sich durch einen Vergleich mit den Druckmessern in der Kühlwasserleitung 
          oder in der Druckleitung der Hauptlenzpumpe feststellen läßt. 
          Als Gegenmaßnahme sind die Tiefenmesserleitungen bei abgestellten 
          Tiefenmessern durchzublasen. Das Aufgrundliegen an Stellen mit schlickigem 
          Grund oder mit losen Sandbänken ist besonders beim Strom oder Sturm 
          zu vermieden, da die Gefahr des Versandens besteht.  | 
      ||
- 62 -  | 
      ||
        
          237.  Soll das Boot vom Grunde gelöst werden, 
          folgt der Befehl:  | 
      ||
                
          K.: „Boot vom Grund lösen“,  | 
      ||
                
                       
                   „Auf Tauchstation“.  | 
      ||
       
            Zunächst ist die Horchanlage zu besetzen und bei Friedensübungen 
          mit U.T. anzufragen, ob andere Boote in der Nähe sind.  | 
      ||
       
            Nach längerem Aufgrundliegen sind alle Bilgen in die dafür 
          bestimmte Tauchzelle zu lenzen. Die Füllungen aller Bunker und 
          Zellen sind zu prüfen, und die Wichte des Seewassers ist zum Vergleich 
          zu messen.   | 
      ||
        
          238.  Die Regelzellen sind zunächst mit der 
          Hauptlenzpumpe so weit zu lenzen, bis rechnungsmäßig Auftrieb 
          vorhanden ist. Nun ist mit dem Lenzen aufzuhören und abzuwarten, 
          ob das Boot sich vom Grunde löst. Geringer Auftrieb wirkt nur sehr 
          langsam. Ein Voraus- und Achterausnehmen der Besatzung (außer 
          Zentrale- und Maschinenbedienung) unterstützt das Lösen vom 
          Grunde. Nötigenfalls wird mit der Hilfslenzpumpe weiter gelenzt, 
          um ein möglichst sanftes Lösen vom Grunde zu erreichen. Und 
          ein zu schnelles Hochschießen des Bootes zu vermeiden.  | 
      ||
       
            Das Anblasen mit Druckluft beim lösen vom Grunde muß 
          wegen des aufsteigenden Luftschwalls vermieden werden. Ist jedoch das 
          Anblasen nicht zu umgehen, so hat dies hinten zu geschehen, da sich 
          hierdurch das Boot leichter vom Grunde löst als durch das Anblasen 
          der mittleren Tauchzellen. Nach dem Lösen des Bootes vom Grunde 
          sind die Tauchzellen sofort wieder zu fluten. Das Anblasen der Tauchzellen 
          ist vorsichtig auszuführen, damit unzulässige Drücke 
          in den Tauchzellen vermieden werden, falls die Flutklappen im Schlamm 
          liegen.  | 
      ||
        
          239.  Das Boot ist während des Lösens 
          vom Grunde vorlastig zu halten (mindestens 2°), damit Ruder und 
          Schrauben nicht beschädigt werden. Sobald das Boot vorlastig und 
          vorn und hinten frei ist, darf mit den Schrauben angegangen werden.  | 
      ||
- 63 -  | 
      ||
        
          240.  Frei.  | 
      ||
- 64 -  | 
      ||
Abschnitt XI  | 
      ||
Conduct in difficult 
          situations  | 
      ||
A.  Wassereinbruch  | 
      ||
        
          241.  Hat das Boot durch unbeabsichtigt eingedrungene 
          Wassermengen so großen untertrieb erhalten, daß es zum Sinken 
          gebracht worden ist, so sind vor dem Anblasen der Tauchzellen, Tauchbunker, 
          der Wasserdichten Back oder wasserdichten Hecks folgende Überlegungen 
          anzustellen:  | 
      ||
       
            a)  Wieviel Tonnen Wasser sind in das Boot eingedrungen?  | 
      ||
       
            b)  Welche Tauchzellen, Tauchbunker usw. sind voraussichtlich 
          beschädigt?  | 
      ||
       
            c)  Genügt das An- oder Ausblasen der Tauchzellen oder 
          anderer Auftriebsmöglichkeiten, um dem Boot genügend Auftrieb 
          zu geben?  | 
      ||
        
          Der Zweck dieser Überlegungen soll sein, den planlosen und meist 
          nutzlosen Verbrauch von Druckluft weitmöglichst zu vermeiden.  | 
      ||
242. Dem Kommandanten und dem L.I. erwachsen daher die Pflicht, den verfügbaren Druckluftvorrat bei Betätigung der verschiedenen Sicherheitseinrichtungen nur mit größter Wirtschaftlichkeit zu verwenden. Genügt das Anblasen der Tauchzellen nicht, so muß angestrebt werden, durch Vonbordgabe weiterer Gewichte Auftrieb zu schaffen. Die Reihenfolge, in der zu versuchen ist, das Boot zu erleichtern und dadurch an die Oberfläche zu bringen, ist:  | 
      ||
        
          a)  Tauchzellen und Tauchbunker (ggf. auch feste Bunker, wasserdichte 
          Back, wasserdichtes Heck) an- oder ausblasen.  | 
      ||
        
          b)  Regelzellen, Trimmzellen lenzen oder ausdrücken.  | 
      ||
        
          c)  Torpedozellen lenzen.  | 
      ||
        
          d)  Anker fallenlassen.  | 
      ||
        
          e)  Torpedos herausschießen, wenn möglich, Rohr nach 
          jedem Schuß lenzen.  | 
      ||
        
          f)  Treibölbunker und Motorenölvorratstanks lenzen.  | 
      ||
- 65 -  | 
      ||
       
            243.  Falls ein U-Boot gesunken ist und 
          die Besatzung nicht mehr in der Lage ist, das Boot mit eigenen Mitteln 
          an die Oberfläche zu bringen, ist nach Slippen der Rettungseinrichtungen 
          (soweit eingebaut) und Klarmachen der Tauchretter das Aussteigen vorzubereiten.  | 
      ||
       
            Da bei Unfällen in der Heimat in den meisten Fällen 
          damit gerechnet werden kann, daß die Untergangsstelle bekannt 
          ist und Hilfsfahrzeuge bald eintreffen, ist mit dem Aussteigen, sofern 
          es die Lage im Boot erlaubt, noch zu warten. In einem solchen Falle 
          erfolgt die Aufforderung zum Aussteigen nach Durchführung der notwendigen 
          Vorbereitungsmaßnahmen seitens der Hilfeleistenden.  | 
      ||
       
            Falls eine Hilfsleistung von außen mit Sicherheit nicht 
          erfolgen kann, ist das Aussteigen baldmöglichst durchzuführen.  | 
      ||
        
          244.  Bei Wassereinbrüchen, die nicht sofort 
          zum Sinken des Bootes führen, ist zu versuchen, das Boot durch 
          Anblasen von Tauchzellen oder Tauchbunkern zu halten. Boote in der Heimat 
          tauchen sofort wieder auf.  | 
      ||
        
          245.  Auf Booten mit druckfesten Abteilungen können 
          die Nachbarräume von den Zufluchtsräumen aus unter Druck gesetzt 
          werden. Das heißt nach Verlassen des Raumes, in dem der Wassereinbruch 
          liegt, kann nach Kenntnis der Lage des Lecks dem Boot durch Ausblasen 
          des ganzen Raumes ggf. seine Schwimmfähigkeit erhalten bleiben. 
          Es hat jedoch nur dann Zweck, den Raum anzublasen, wenn das Leck weit 
          genug unten liegt.  | 
      ||
        
          246.  Frei.  | 
      ||
        
          247.  Frei.  | 
      ||
- 66 -  | 
      ||
B.  Versenken 
          des Bootes  | 
      ||
        
          248.  Für Ausführung des Befehls „Boot 
          versenken“ wird gewöhnlich nicht viel Zeit zur Verfügung 
          stehen. Es ist daher, wenn der Kommandant sich zum versenken des Bootes 
          hat entschließen müssen, rechtzeitig durch das Boot zu geben: 
          „Klarmachen zum Versenken“. So schnell wie möglich 
          wird der Befehl ausgeführt: „Alle Mann aus dem Boot“. 
          Der Kommandant bleibt auf der Brücke, der L.I. und der Zentralemaat 
          bis zuletzt im Boot.  | 
      ||
        
          249.  Die Entlüftungen werden beim „Klarmachen 
          zum Versenken“ entsichert, auf Booten mit Untertriebszellen werden 
          die Füllventile der Untertriebszellen geöffnet, klar zum Füllen 
          durch Sammelentlüftung, außerdem werden die Anschlußventile 
          für die Flutregler geöffnet, klar zum Fluten durch Bodenventil.  | 
      ||
        
          250.  Der L.I. bleibt durch das Sprachrohr in 
          Verbindung mit dem Kommandanten zur Entgegennahme des Versenkungsbefehls. 
          Danach werden die Entlüftungen je nach Lage des Bootes geöffnet. 
          Knickhebelentlüftungen gegen Zurückschlagen sichern! (Bedienungsschlüssel 
          für Notverschlußklappen dazwischen stecken.)  | 
      ||
        
          251.  Ist Zeit genug vorhanden, um das Boot sprengen 
          zu können, werden Sprengpatronen an den Flutleitungen der Torpedozellen, 
          den Filtern der Kühlwasserleitungen (Bordventile vorher öffnen), 
          am Austritt der Lenzleitung, W.C. u.ä. angebracht.  | 
      ||
        
          252.  Frei.  | 
      ||
        
          253.  Frei.  | 
      ||
- 67 -  | 
      ||
C.  Bekämpfung 
          großer Lastigkeiten  | 
      ||
        
          254.  Grundsätzlich sind große Lastigkeiten, 
          hervorgerufen durch ein vertrimmtes Boot oder durch falsche Tiefensteuermaßnahmen, 
          bei klaren Tiefenrudern (gleichgültig ob mit Motor- oder Handbetrieb) 
          durch hohe Fahrt (GF oder AK) und bei Vorlastigkeit durch „oben 
          hart“, bei Achterlastigkeit durch „unten hart“ liegende 
          Tiefenruder zu bekämpfen. Bei Vorlastigkeit kann noch das Seitenruder 
          in Hartlage gelegt werden. Bei sehr großen Lastigkeiten kann zur 
          schnelleren Beseitigung der Lastigkeiten die am tiefsten liegende Tauchzelle 
          kurz und kräftig angeblasen werden. Es ist besonders zu beachten, 
          daß beim Entlüften die vordere Tauchzelle noch im vorlastigen 
          Zustand entlüftet werden muß.  | 
      ||
        
          255.  Bekämpfung starker Vorlastigkeit bei 
          Wassereinbruch. Sofort stoppen und Mitte und vorn anblasen, Mitte etwas 
          gekniffen. Tiefenruder hart oben, Seitenruder in Hartlage. Nimmt Lastigkeit 
          ab, hinten anblasen, damit Boot nicht mehr als 10—15° achterlastig 
          fällt. Mitte dann ggf. wieder ganz anblasen. Wird das Boot achterlastig, 
          sofort auf A.K. gehen, um Boot auch dynamisch hochzubringen. Soll Boot 
          anschließend unter Wasser bleiben, ist noch im vorlastigen Zustand 
          „klar bei Entlüftungen“ und „Entlüftung 
          öffnen“ zu befehlen.  | 
      ||
       
            256.  Bekämpfung harter Achterlastigkeit 
          bei Wassereinbruch. Sofort auf A.K. gehen, Mitte und hinten anblasen, 
          Mitte etwas kneifen. Nimmt Lastigkeit ab, vorn mitblasen, damit Boot 
          nicht umgekehrt lastig fällt, und Mitte ggf. wieder ganz öffnen. 
          Soll anschließend unter Wasser geblieben werden, Boot durch Öffnen 
          der Entlüftungen Mitte und vorn und Weiterblasen hinten vorlastig 
          machen, Tauchzelle Eins erst im vorlastigen Zustand entlüften.  | 
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          257.  Frei.  | 
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          258.  Frei.  | 
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          259.  Frei.  | 
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          260.  Frei.  | 
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Abschnitt XII  | 
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Tauchkommandos  | 
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A.  Vorbemerkungen  | 
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          261.  Mündliche Befehlsübermittlung 
          im Boot ist die wichtigste. Sie muß in jeder nur denkbaren Lage 
          einwandfrei und sicher klappen. Die Kommandos, Befehle und Meldungen 
          erfolgen ausschließlich in der vorgeschriebenen Form. Vor Weiterleitung 
          sind sie zu wiederholen.  | 
      ||
        
          262.  Befehlsanlage wird nur vom L.I. besprochen 
          und dient ausschließlich der Befehlsgebung. In Gefahrfällen 
          und bei Allemannsmanövern kann sie vom Rudergänger zur zusätzlichen 
          Durchgabe der Befehle mit besprochen werden („Alle Mann aus dem 
          Boot“, „Ruderversager“, „Mann über Bord“).  | 
      ||
        
          263.  Sprachrohr dient für 
          Befehle und Meldungen der Torpedowaffe (z.B. Torpedoeinstellungen), 
          ebenso erfolgen Meldungen, Rückfragen über Zentrale an L.I. 
          (z.B. Entwässern, Mündungsklappen) durch Sprachrohr. Anpfeifen 
          unterbleibt unter Wasser.  | 
      ||
        
          264.  B.Ü. Telefon wird 
          unter Wasser mit nur einer Viertelumdrehung angeläutet. Der Angerufene 
          meldet sich mit Raum, Dienstgrad und Name (z.B. „Bugraum, Gefr. 
          Meier“), darauf der Anrufer ebenso (z.B. „Zentrale, L.I.“), 
          Zwischenanrufe werden mit „Achtung“ beantwortet. Die durchgegebenen 
          Befehle, Anfragen, Meldungen usw. werden stets vom Empfänger wiederholt 
          und bei wortgetreuer oder sinngemäßer Wiederholung vom Abgebenden 
          mit „richtig“ bestätigt.  | 
      ||
       
            Ist die B.Ü. erledigt, sagt der Anrufer „Ende“ 
          und hängt nach Wiederholung ein. Bei längerer B.Ü. durch 
          Telefon (z.B. Tiefenruderausfall, Peilungsmeldungen) wird vom ZMt. stattdessen 
          nach Erledigung befohlen: „Verbindung geht ein“.  | 
      ||
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      ||
Sprachrohrbenutzung erfolgt sinngemäß 
          nach denselben Grundlagen (Wiederholung, „Richtig“, „Verbindung 
          geht ein“).  | 
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          265.  Erläuterung der folgenden Zusammenstellung:  | 
      ||
                
          +  = bedeutet Durchgabe durch Befehlsanlage,  | 
      ||
                
          B  = bedeutet Befehl,  | 
      ||
                
          M = bedeutet Meldung,  | 
      ||
                
          W = bedeutet Wiederholung bzw. Wiederholung und Weitergabe.  | 
      ||
        
          266.  Frei.  | 
      ||
        
          267.  Frei.  | 
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          268.  Frei.  | 
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Anhang  | 
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Anleitung für 
          die Ausführung der Druckdockversuche  | 
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| Hinweis: Die Bundesmarine baute 1967 ein neues Druck-Dock "C". Technische Daten: Verdrängung: 13.106 t, Länge: 93,0 m, Breite: 26,50 m Tiefgang: 3,60 m. Im Jahre 2011 wurde Dock "C" außer Dienst gestellt, weil es nicht groß genug war, um die neuen U-Boote vom Typ 212A unterzubringen. Klicken Sie hier, um ein Foto von Dock "C" anzuzeigen | 
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